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Die Etatsrätin Charlotte Doos(e)
(1758-1829) zu Wilster
und ihre Stiftungen

Eines der stattlichsten Bürgerhäuser des späten 18. Jahrhunderts in ganz Schleswig-Holstein befindet sich in Wilster. Es ist das sogenannte Bürgermeisterhaus von 1785, das heute die Stadtverwaltung der Marschenstadt beherbergt und auch als "Neues Rathaus" bekannt ist. Das Haus ist im Stil des Spätbarock mit klassizistischen Elementen 1785 erbaut worden. Im Inneren befinden sich noch heute Verzierungen und Inventar aus der Zeit um 1775 und früher. Dazu gehört ein nicht minder bedeutendes Gartengrundstück, der sogenannte "Bürgermeistergarten", der zur gleichen Zeit wie das Haus im Stil des Französischen Barock angelegt wurde und heute noch eine Fläche von rund 2 Hektar umfaßt (bei einer Länge von 250 m und einer Breite von 80 m).

Unter welchen Umständen konnte in Zeiten eines Friedrich VI., der seit 1784 für seinen geistesschwachen Vater Christian VII. Dänemark regierte, in einem Ort von der Größe Wilsters, das um 1785 knapp 1.700 Einwohner zählte, ein solch imposantes bürgerliches Wohnhaus erbaut werden? Und wer konnte sich solch einen Prachtbau in der kleinen Marschenstadt vor über 200 Jahren leisten?

In seinen 1841 erschienenen Lebenserinnerungen schreibt selbst Georg Friedrich Schumacher, der von 1796-1798 Rektor der "Großen Stadtschule" Wilsters war und später zum Rektor der renommierten Schleswiger Domschule avancierte: "Die Stadt war ein kleines Nest, ein abgelegenes Abdera, selbst ohne Poststation, in der Marsch. Die Menschen durch und durch Kleinstädter, d. h. in allem zurück, aber voll Selbstgefühl" (Schumacher, a.a.O., S. 228). Tatsächlich ist das Urteil des Gymnasialdirektors Schumacher (1771-1852), der sonst ein überaus anschauliches Bild des Wilsteraner Bürgertums gezeichnet hat (vgl. Koch, Steinb. Jb. 1982), bezüglich der Einschätzung der ökonomischen, sozialen und verkehrsgeographischen Verhältnisse der Stadt unzutreffend und ungerecht. Denn in der Friedenszeit zwischen den Nordischen (1700-1720) und Napoleonischen Kriegen (1800-1815), insbesondere nach der Vereinigung der königlichen, gemeinschaftlich regierten und herzoglich-großfürstlichen Teile Schleswig-Holsteins im Jahre 1767 (vgl. F Kopitzsch, S. 282) erlebte der dänische Gesamtstaat eine wirtschaftliche Blüte, von der auch der Landesteil Holstein profitierte, obwohl er bis zum "lnkorporationspatent" von 1806 weiterhin zum Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation gehörte. (Garant für diese positive innere Entwicklung des dänischen Gesamtstaates und seiner Teile war übrigens Andreas Peter Bernstorff [1735-1797], der Direktor der Deutsche Kanzlei in Kopenhagen, die auch für Schleswig-Holstein als Ganzes zuständig war.) Wilster entwickelte sich in der Zeit des dänischen Reformabsolutismus nach der Mitte des 18. Jahrhunderts zu einem "ein blühende(n) kleine(n) Handelsort, dessen Schiffe sich selbst auf den Ozean hinauswagten" O. Voss, S. 40).

Umgeschlagen wurden im Hafen am "Rosengarten" Agrarerzeugnisse der gesamten Wilstermarsch und Dithmarschens. Und blieb die Stadt für das Binnenland weiterhin "abgelegen" (Schumacher), nur durch den "Steindamm" mit ihm verbunden, so besaß Wilster dafür zu den Nordseeanrainern, wohin die meisten Exportprodukte (Fleisch, Butter, Käse, Getreide) verschifft wurden, eine sehr günstige verkehrsgeographische Lage. Sie übertraf die Standortbedingungen der meisten vergleichbaren Orte in den Herzogtümern bzw. im südlichen Elberaum in der Mitte des 18. Jahrhunderts (vgl. Koch, 1982, 5. 181 ff.). Zunichte gemacht wurde dieser Aufschwung von Wirtschaft und Handel durch die Kämpfe um die Vorherrschaft in Europa in der napoleonischen Ära. Dänemark mußte Stellung beziehen und sich gegen die Schweden, die Norwegen zu gewinnen suchten, und gegen die Engländer und ihre mächtige Flotte zur Wehr setzen. Spätestens seit 1806, als Napoleon das Königreich zwang, sich der Kontinentalsperre gegenüber englischen Waren anzuschließen, war der dänische Gesamtstaat tief in die Napoleonischen Kriege verwickelt, was auch die schleswig-holsteinischen Hafenstädte und deren Handel zu spüren bekamen. Im Winter 1813/14 wurde Holstein direkt in die Kampfhandlungen einbezogen und von einer schwedisch-russischpreußischen Armee bis Anfang 1815 besetzt (Wilsters "Kosakenwinter"). Der Staatsbankrott des dänischen Gesamtstaates von 1813 stürzte auch Holstein und die Stadt Wilster in eine jahrzehntelang andauernde Wirtschaftskrise im 19. Jahrhundert.

Doch zurück zu den besseren Tagen der Stadt vor 1806/07: Nutzen aus der vornapoleonischen Blütezeit der Stadt zu Zeiten der dänischen Könige Christian VI., Christian VII. und der Regentschaft des Kronprinzen Friedrich VI. (1784-1795) zog vor allem die begüterte Wilsteraner Oberschicht, die ihre Gelder sorgsam anzulegen verstand und eine Familienpolitik betrieb, in der bei Heiraten Geld zu Geld kam, denn man war auf vielfältige Weise miteinander versippt und verschwägert. Paradebeispiele solcher verwandtschaftlicher Beziehungen unter den reichen Bürgern der Stadt Wilster und Beleg für eine "Heiratspolitik nach Habsburger Muster" liefern die "Ahnentafeln" der Familien Breide, Sommer und Doos(e), in Anlehnung an H. Schulz, Wilster, 1932, kontrolliert durch das PC-Programm "Ahnengaierie"). Diese Wilsteraner "Großbürger", die allesamt dem Juristenstand angehörten und kommunalpolitische Ämter bekleideten (z. B. als Bürgermeister), waren im Zeitalter des Merkantilismus die Finanziers der Stadt Wilster und gelangten durch die Zinsen aus Darlehen und geschäftliche Beteiligungen an Wirtschaftsunternehmen zu außerordentlichen Vermögen.

Aus diesen wohlhabenden großbürgerlichen Kreisen stammte Luise Charlotte Dorothea Doos(e), geb. von Wolters (1758-1829). Als sie starb, verfügte sie In ihrem Testament, auf das wir noch genauer eingehen werden, dass ihr Haus, ihre Bibliothek, ihr Garten, ihr Gartenhaus, ihre Stallungen und Grasland an die Stadt fallen sollten. Außerdem rief sie verschiedene Arten von Stiftungen und Stipendien ins Leben, die von ihrer Erbmasse finanziert werden sollten. Seither gilt die 1829 verstorbene Witwe Doos(e), die 1828 vom dänischen König Friedrich Vl. zur Etatsrätin ernannt worden war, als Wohltäterin der Stadt Wilster.

Wer war nun diese Frau? Sie wurde am 9. Oktober 1758 als Louise Charlotte Dorothea Christina von Wolters als Tochter des adligen dänischen Oberstleutnants Georg Detlef von Wolters (gest. 1766) in Glückstadt geboren. Ihre Mutter Anna Margarete Wolters, geb. Michaelsen (1726-1799) war eine Schwester des wohlhabenden Etatsrates Johann Diedrich Michaelsen (1730-1797) aus Wilster. Schon im kindlichen Alter von neun Jahren wurde die kleine Louise dem 20 Jahre älteren Kanzleirat Johann Hinrich Doos(e) (1738-1804) versprochen, einem Bruder ihrer Tante. Am 6. Oktober 1784 schließlich wurde die Ehe geschlossen. "Wechseiseitige Achtung und daraus hervorgegangene Liebe erheiterten ihnen ihr mit zeitlichen Gütern reichlich gesegnetes Leben", heißt es in einem zeitgenösssischen Bericht über das ungleiche Paar, dessen Eheschließung ganz sicher der Mehrung des ohnehin beträchtlichen Familienreichtums beider Seiten (s. o.) dienen sollte.

Ein Jahr nach seiner Hochzeit ließ der steinreiche Johann Hinrich Doos für sich und seine Frau Louise jenes großartige Gebäude errichten, das heute als "Bürgermeisterhaus" bezeichnet wird. Als Architekt wurde lange Zeit Ernst Georg Sonnin (1713-1794) genannt oder vermutet, der 1775 - 1780 den Bau der Wilsteraner Kirche und in Hamburg den Bau der Michaelis-Kirche geleitet hat. Doch in einer 1977 erschienenen Monographie über Sonnin weist H. Heckmann dessen Beteiligung an der Errichtung des Wohnhauses der Familie Doos als reine Spekulation zurück:
"Zur Beteiligung Sonnins ist dasselbe festzustellen wie beim Wohnhaus Michaelsen: Eine so differenzierte Backsteindekoration kommt an seinen Bauten nie vor, eine so klassizistische Portaleinfassung auch nicht. Er hat auch nie in Mauerwerksblenden die von Rosenbergs Architektur her bekannten Auskunkungen der Ecken vorgesehen. Die Bauzeit spricht schon gar nicht für seine Beteiligung. Kein Hinweis existiert, daß er nach 1783 nochmals nach Wilster gekommen ist, kein Hinweis auf eine Verbindung mit Doos. Anscheinend hat dieser wohlhabende und - nach seiner umfangreichen Bibliothek zu urteilen - sehr gebildete und gut informierte Mann das Haus allein nach dem Vorbild des MichaeIsenschen Wohnhauses erbauen lassen" (H. Heckmann, Baumeister des Rationalismus in Norddeutschland, Hamburg, 1977, S.134).

Nicht weniger sehenswert als das einstige Wohnhaus der Familie Doos war bis zum II. Weltkrieg der dahinter liegende Garten mit seinen Gartenhäusern, Alleen und zahlreichen künstlerisch wertvollen Standbildern aus leuchtend weißem Carrara-Marmor. Abgesehen von Witterungseinflüssen und gestalterischen Eingriffen nach dem Tode von J. H. Doos(e) und seiner Ehefrau Louise hat nicht zuletzt ein Bombenangriff im Sommer 1944 das Antlitz des Gartens erheblich verändert und seinen ästhetischen Wert gemindert. Unbestritten ist dagegen sein heutiger Wert für kleine Spaziergänge und die Ökologie der Stadt Wilster. Der Garten war ursprünglich ganz in französischer Art streng geometrisch angelegt und dann durch Zukauf erweitert worden. Doch auch der neu erworbeneTeil war zunächst wohl in französischer Manier gestaltet, wie man aus einer Lithographie des frühen 19. Jahrhunderts erschließen kann. Den Abschluß des Gartens bildete ursprünglich ein Arm der Wilsterau, der heute jedoch zugeschüttet ist. Die heutige Grenze des Gartens liegt am Ende eines kleinen Waldstückes, in dessen Mitte sich ein kleiner nierenförmiger Teich befindet. Ein kleines Gartenhaus, das auf der Ostseite des Teiches gestanden hatte, existiert nicht mehr. Ein weiteres großes Gartenhaus, das 1944 einem oben schon erwähnten Bombenangriff zum Opfer fiel, ist vermutlich nachträglich in den Hausgarten der Familie Doos(e) hineingebaut worden, wodurch die Symmetrie des alten Konzepts verlorenging. Gleichzeitig mit der Errichtung des großen Gartenhauses dürfte der hintere Teil des Gartens im englischen Stil verändert worden sein. Die Marmorbilder des Gartens stammen (soweit noch erhalten) wie die Spiegel im ehemaligen "Empfangssaal" der Familie Doos(e) (dem heutigen Ratssaal) und manch anderes Inventar des Wohnhauses (Kronleuchter, Truhen usw.) aus dem ehemaligen Schloß Friedrichsruh des Grafen Friedrich E. von Brandenburg-Culmbach in Drage, das zwischen 1787 und 1790 abgebrochen wurde.

Drei Söhne wurden dem Ehepaar Doos(e) geboren (1785, 1790, 1794), doch nur der mittlere blieb bis "ins heiratsfähige Alter" am Leben. Johann Diedrich Konrad Doos(e), 1790 geboren, war die großer Hoffnung seiner Eltern. Wohlbehütet wuchs er auf in dem so reich ausgestatteten Wohnhaus, umgeben von der Fürsorge der Eltern und abgeschottet von dem normalen Kleinstadtleben. Der oben erwähnte Wilsteraner Rektor Schumacher berichtet in seinen Erinnerungen von einem Hauslehrer, der den einzigen und vermeintlichen "Erben aller Schätze" zu unterrichten hatte: "Zur Schule kam das Söhnlein nicht, kein Camerad zu ihm. Papa geleitete ihn in den Garten und zurück, und bewahrte ihn so, daß er weder von Unart noch von Wissenschaft und Geistesbildung angesteckt war. . . "

Auch sonst lebte die kleine Familie Doos(e) mit dem großen Besitz, abgesehen von einigen prunkvollen Empfängen und Festen, ziemlich zurückgezogen und bescheiden in der Marschenstadt, wie Seidel berichtet: Im Besitz aller Mittel, die zum Vollbesitz des Lebens gehören, lebten sie doch sehr frugal, häuslich und eingezogen. Während sich der Kanzleirat, ein wissenschaftlich gebildeter Mann, weit über den Bereich der Justiz und Ökonomie hinaus mit diversen Wissenschaften beschäftigte, "lebte sie bloß ihm, ihrem Hausstande und der Erziehung ihres Sohnes", der nur Kontakt zu einem Hauslehrer hatte, da seine Geschwister jeweils im Jahre ihrer Geburt (1785 und 1794) verstorben waren.

Im August 1804 starb der Kanzleirat Doos(e), knapp drei Jahre später auch sein Sohn. Die Witwe, so noch einmal Seidel im Stile seiner Zeit: fing in einem Alter von circa 50 Jahren erst an, das Leben von der geseIlligen Seite zu genießen. Sie machte Besuche und empfing Besuche, und immer war sie im geselligen Zirkel eine heitere, liebenswürdige Gesellschafterin, wie in ihrem Hause die beste Wirtin. Doch dieser Lebensgenuß erreichte schnell sein Ende, als sie bemerkte, wie ihr nach dem Schicksal aller Reichen doch eigentlich zu sehr oft und wohl auch auf eine unzarte Weise geschmeichelt wurde. Fortan kehrte sie zu ihrer früheren Lebensweise zurück; sie entzog sich der Welt bis an ihren Tod fast ganz. Nur wenige hatten Zutritt zu ihr, es sei denn, daß sie in Geschäften kamen. Notleidende dagegen fanden ihre Türe selten verschlossen. Aber die Anforderungen an ihre Güte wurden so zahlreich und groß, daß sie eine wahre Last für sie wurden und ihr das Leben so recht eigentlich verbitterten. Sie half gern, half sehr vielen, aber allen konnte sie nicht helfen. Oft half sie nach echter Christenweise, ohne daß der Bedürftige den Geber kannte. Gern wollte sie aber ihr Geld gut angewandt wissen, und so war es ihr denn immer eine große Freude, wenn die jungen Männer, deren sie sehr viele auf Schulen und Universitäten unterstützte, ruhmvoll ihre Examina bestanden und Männer im Staate wurden. Galt es irgend einem guten Zweck, so war sie die erste, die ihre Hand dazu bot . . . " (hier zitiert nach J. Kürtz, a.a.0, S. 107-108).

Am 16. Dezember 1828 ernannte der dänische König Friedrich Vl. die Wohltäterin Louise Doos(e) zur Etatsrätin, eine Auszeichnung, die vor allem für Frauen des 19. Jahrhunderts noch absolut selten und höchst ehrenvoll war. Am 15. Juni 1829 starb die Etatsrätin Doos(e) in Wilster. Weil sie ohne direkten Erben war, hatte sie rechtzeitig ein ebenso umfangreiches wie detailliertes Testament durch ihren Sekretär Nikolaus Hölck aufsetzen lassen. Hölck, der schon mit sechzehn Jahren als Spielkamerad für den Sohn Johann Diedrich Konrad August (18.2.1790-2.4.1807) ins Haus der Familie Doos(e) gekommen war, wurde knapp dreißig Jahre später von der Witwe Doos(e) zu ihrem Testamentsverwalter und zugleich zum Haupterben eingesetzt. Zusammengeflossen war im Hause der Familie Doos(e) ein enormer Reichtum, wenn man die sonstigen Vermögensverhältnisse in einer Provinzstadt wie Wilster zum Maßstab nimmt. Mit der Eheschließung des Kanzleirates J. H. Doos(e) mit Luise Charlotte von Wolters war nämlich die Verknüpfung der allesamt wohlhabenden Familien Michaelsen, Doos(e), Sommer und Breide auf einem Höhepunkt angelangt, infolgedessen der Reichtum mehrerer Sippen der Wilstermarsch und der Glückstädter Elbmarsch zusammengefügt wurde. Insbesondere durch Erbfolgeregelegungen war schon im ausgehenden 18. Jahrhundert und noch zu Lebzeiten des Kanzleirates Geld und Gut in den Besitz des Kanzleirates gelangt, das nichts mit seinen Bankiersgeschäften zu tun hatte. Die erfolgreichen Geschäfte des Kanzleirates, darunter häufige Kreditgeschäfte - er war einer der Vorgänger privater Bankinstitute -, führten ebenfalls zu einer enormen Kapitalakkumulation. Gleichzeitig wurde ein bescheidener Lebensstil gepflegt und kein Geld verschwendet. Und schließlich sorgten fehlende Erben nicht nur in der eigenen Familie von Johann Hinrich Doos(e) und seiner Frau Louise, sondern auch in der Familie des Onkels der Etatsrätin, nämlich des steinreichen Johann Diedrich Michaelsen (1730 -1797), dafür, daß sich das Kapital in wenigen Händen konzentrierte. Am Ende blieb nur noch die Etatsrätin übrig, die schließlich Verfügung über nahezu das gesamte Vermögen der Familien Doos(e), Michaelsen, Sommer und Breide hatte.

So erklärt sich der Umstand, daß die verwitwete Etatsrätin Doos(e) Hunderttausende von Mark als Kapitalstock für eine Fülle von Legaten anlegen und einer großen Zahl von ihr nahestehenden natürlichen und juristischen Personen großzügige Geldbeträgen vererben konnte. In ihrem Testament traf sie zugunsten der Stadt Wilster und ihrer Bürger u. a. folgende Bestimmungen (hier pauschaliert wiedergegeben):

1. Die Stadt Wilster sollte Eigentümerin ihres Wohnhauses nebst Garten und Land werden. Das Haus sollte laut Testament teils als Dienstwohnung des jeweiligen Bürgermeisters, teils für Stadtzwecke (Sitzungssaal und Kämmerei) benutzt werden; im Kellergeschoß sollte der Polizeidiener freie Wohnung erhalten. Am Hause selbst sollte nichts Wesentliches geändert, auch nichts vermietet oder verpachtet werden. Zur Instandhaltung des Gebäudes waren die Zinsen eines Kapitals von knapp 200.000 Mark (nach heutigem Geld) vorgesehen.
2. Für die Errichtung eines Armenhauses (das 1831 in der Rathausstraße erbaut wurde) für 8 bedürftige Witwen und für deren Unterhalt waren ca. 100.000 Mark eingesetzt worden.
3. Die Bibliothek mit knapp 5.000 Werken (in etwa 10.000 Bänden, darunter viele "Kupferbände" und Werke mit Landkarten und Holzschnitten, aber auch zahlreiche Jugendbücher, die für den Sohn angeschafft worden waren) stiftete die Etatsrätin im Testament für die "große Stadtschule" und die hiesige "Mädchenschule". Vier Lehrer sollten die Bücherei verwalten und auch für Neuanschaffungen Sorge tragen.
4. Von den Zinsen von je 50.000 Mark sollten die Kosten für drei Prediger, die Kirchenhauptleute und fünf Lehrer sowie den Organisten der Kirche finanziert werden.
5. Jeweils vier Wilsteraner Studenten sollten laut Testament der Etatsrätin Stipendien für jeweils 4 Jahre in Höhe der Zinsen eines Kapitals von weiteren 50.000 Mark (nach heutigem Geld) erhalten.
6. Für die Unterstützung von vier Seminaristen (Lehramtanwärtern) und zwei mittellosen Primanern aus der Stadt Wilster waren die Zinsen von ca. 10.000 Mark eingesetzt worden.
7. Für die Kranken der Stadt hatte die Etatsrätin Doos(e) die Zinsen eines Betrages von gut 10.000 Mark vorgesehen.
8. Eine große Anzahl von Bekannten, Freunden und Nachbarn wurden mit Summen von 3.000 bis zu 10.000 Mark pro Kopf bedacht, insgesamt mit gut 300.000 Mark!
9. Selbst Angehörigen in Glückstadt und Flensburg flossen noch einmal die Zinsen von gut 300.000 Mark zu.

Insgesamt umfaßte die Gesamtsumme der Stiftungen der Etatsrätin Doos(e) nach heutigem Maßstab und vorsichtiger Schätzung wohl annähernd 2 Millionen Mark, ganz zu schweigen vom heutigen Wert des "Bürgermeisterhauses" und des "Bürgermeistergartens". Insofern sind die Gedächtnisveranstaltungen, die in Wilster zu Ehren der Frau Louise Charlotte von Doos(e), geb von Wolters, gepflegt werden, begreiflich ...

Literaturhinweise:
Ehlers, Herwyn: Gärten und Parks in Schleswig-Holstein. Hamburg 1998.
Heckmann, Hermann: Sonnin - Baumeister des Rationalismus in Norddeutschland. Hamburg 1977
Koch, Manfred: Schiffahrt, Hafen und Handel in Wilster. In: Steinburger Jahrbuch 1983, Itzehoe 1982, S. 173-188.
Ders.: Das Bürgermeisterhaus in Wilster. In: Steinburger Jahrbuch 1985, Itzehoe 1984, S. 90-111.
Kopitzsch, Franklin: Schleswig-Holstein im Gesamtstaat 1721-1830:
Absolutismus, Aufklärung und Reform. In: Geschichte Schleswig-Holseins, hrsg. v. Ulrich Lange, Neumünster 1996, S. 281-329.
Kürtz, Jutta (Hrsg.): 700 Jahre Stadt Wilster. Skizzen aus der Geschichte einer alten Marschenstadt. Neumünster 1982.
Lange, Ulrich (Hrsg.): Geschichte Schleswig-Holsteins. Von den Anfängen bis zur Gegenwart. Neumünster 1996.
Schulz, Heinrich: Wilster. Eine kurze Geschichte der Stadt und ihrer Baudenkmäler. Wilster 1932.
Schumacher, Georg Friedrich: Genrebilder aus dem Leben eines siebenzigjährigen Schulmannes (unveränd. Nachdruck der SchleswigerAusgabe von 1841). Neu hrsg. Flensburg 1983.
Voss, Otto: Wilster im Wandel der Jahrhunderte. In: 700 Jahre Stadt Wilster, a.a.O., S. 19-51.

Quelle: Steinburger Jahrbuch 2000 - Manfred Koch (Itzehoe)

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