Im Neuen Rathaus ist die Tür zum Bürgermeistergarten restauriert worden. Die Arbeiten hat der erfahrene Restaurator Jarek Kulicki (Master of Arts) durchgeführt. Bei ihm waren die Arbeiten in besten Händen. Schauen Sie sich das Ergebnis an. Wir haben für Sie Fotos von den Arbeiten dokumentiert und den Restaurierungsbericht eingestellt. Herr Kulicki hat bereits den Gartensalon mit seinen Nebenräumen in neuem Glanz erstrahlen lassen.
Die Kosten für die Arbeiten trägt der Förderverein.
Die Etatsrätin Charlotte Doos(e) (1758-1829) zu Wilster und ihre Stiftungen
Eines der stattlichsten Bürgerhäuser des späten 18. Jahrhunderts in ganz Schleswig-Holstein befindet sich in Wilster. Es ist das sogenannte Bürgermeisterhaus von 1785, das heute die Stadtverwaltung der Marschenstadt beherbergt und auch als "Neues Rathaus" bekannt ist. Das Haus ist im Stil des Spätbarock mit klassizistischen Elementen 1785 erbaut worden. Im Inneren befinden sich noch heute Verzierungen und Inventar aus der Zeit um 1775 und früher. Dazu gehört ein nicht minder bedeutendes Gartengrundstück, der sogenannte "Bürgermeistergarten", der zur gleichen Zeit wie das Haus im Stil des Französischen Barock angelegt wurde und heute noch eine Fläche von rund 2 Hektar umfaßt (bei einer Länge von 250 m und einer Breite von 80 m).
Unter welchen Umständen konnte in Zeiten eines Friedrich VI., der seit 1784 für seinen geistesschwachen Vater Christian VII. Dänemark regierte, in einem Ort von der Größe Wilsters, das um 1785 knapp 1.700 Einwohner zählte, ein solch imposantes bürgerliches Wohnhaus erbaut werden? Und wer konnte sich solch einen Prachtbau in der kleinen Marschenstadt vor über 200 Jahren leisten?
In seinen 1841 erschienenen Lebenserinnerungen schreibt selbst Georg Friedrich Schumacher, der von 1796-1798 Rektor der "Großen Stadtschule" Wilsters war und später zum Rektor der renommierten Schleswiger Domschule avancierte: "Die Stadt war ein kleines Nest, ein abgelegenes Abdera, selbst ohne Poststation, in der Marsch. Die Menschen durch und durch Kleinstädter, d. h. in allem zurück, aber voll Selbstgefühl" (Schumacher, a.a.O., S. 228). Tatsächlich ist das Urteil des Gymnasialdirektors Schumacher (1771-1852), der sonst ein überaus anschauliches Bild des Wilsteraner Bürgertums gezeichnet hat (vgl. Koch, Steinb. Jb. 1982), bezüglich der Einschätzung der ökonomischen, sozialen und verkehrsgeographischen Verhältnisse der Stadt unzutreffend und ungerecht. Denn in der Friedenszeit zwischen den Nordischen (1700-1720) und Napoleonischen Kriegen (1800-1815), insbesondere nach der Vereinigung der königlichen, gemeinschaftlich regierten und herzoglich-großfürstlichen Teile Schleswig-Holsteins im Jahre 1767 (vgl. F Kopitzsch, S. 282) erlebte der dänische Gesamtstaat eine wirtschaftliche Blüte, von der auch der Landesteil Holstein profitierte, obwohl er bis zum "lnkorporationspatent" von 1806 weiterhin zum Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation gehörte. (Garant für diese positive innere Entwicklung des dänischen Gesamtstaates und seiner Teile war übrigens Andreas Peter Bernstorff [1735-1797], der Direktor der Deutsche Kanzlei in Kopenhagen, die auch für Schleswig-Holstein als Ganzes zuständig war.) Wilster entwickelte sich in der Zeit des dänischen Reformabsolutismus nach der Mitte des 18. Jahrhunderts zu einem "ein blühende(n) kleine(n) Handelsort, dessen Schiffe sich selbst auf den Ozean hinauswagten" O. Voss, S. 40).
Umgeschlagen wurden im Hafen am "Rosengarten" Agrarerzeugnisse der gesamten Wilstermarsch und Dithmarschens. Und blieb die Stadt für das Binnenland weiterhin "abgelegen" (Schumacher), nur durch den "Steindamm" mit ihm verbunden, so besaß Wilster dafür zu den Nordseeanrainern, wohin die meisten Exportprodukte (Fleisch, Butter, Käse, Getreide) verschifft wurden, eine sehr günstige verkehrsgeographische Lage. Sie übertraf die Standortbedingungen der meisten vergleichbaren Orte in den Herzogtümern bzw. im südlichen Elberaum in der Mitte des 18. Jahrhunderts (vgl. Koch, 1982, 5. 181 ff.). Zunichte gemacht wurde dieser Aufschwung von Wirtschaft und Handel durch die Kämpfe um die Vorherrschaft in Europa in der napoleonischen Ära. Dänemark mußte Stellung beziehen und sich gegen die Schweden, die Norwegen zu gewinnen suchten, und gegen die Engländer und ihre mächtige Flotte zur Wehr setzen. Spätestens seit 1806, als Napoleon das Königreich zwang, sich der Kontinentalsperre gegenüber englischen Waren anzuschließen, war der dänische Gesamtstaat tief in die Napoleonischen Kriege verwickelt, was auch die schleswig-holsteinischen Hafenstädte und deren Handel zu spüren bekamen. Im Winter 1813/14 wurde Holstein direkt in die Kampfhandlungen einbezogen und von einer schwedisch-russischpreußischen Armee bis Anfang 1815 besetzt (Wilsters "Kosakenwinter"). Der Staatsbankrott des dänischen Gesamtstaates von 1813 stürzte auch Holstein und die Stadt Wilster in eine jahrzehntelang andauernde Wirtschaftskrise im 19. Jahrhundert.
Doch zurück zu den besseren Tagen der Stadt vor 1806/07: Nutzen aus der vornapoleonischen Blütezeit der Stadt zu Zeiten der dänischen Könige Christian VI., Christian VII. und der Regentschaft des Kronprinzen Friedrich VI. (1784-1795) zog vor allem die begüterte Wilsteraner Oberschicht, die ihre Gelder sorgsam anzulegen verstand und eine Familienpolitik betrieb, in der bei Heiraten Geld zu Geld kam, denn man war auf vielfältige Weise miteinander versippt und verschwägert. Paradebeispiele solcher verwandtschaftlicher Beziehungen unter den reichen Bürgern der Stadt Wilster und Beleg für eine "Heiratspolitik nach Habsburger Muster" liefern die "Ahnentafeln" der Familien Breide, Sommer und Doos(e), in Anlehnung an H. Schulz, Wilster, 1932, kontrolliert durch das PC-Programm "Ahnengaierie"). Diese Wilsteraner "Großbürger", die allesamt dem Juristenstand angehörten und kommunalpolitische Ämter bekleideten (z. B. als Bürgermeister), waren im Zeitalter des Merkantilismus die Finanziers der Stadt Wilster und gelangten durch die Zinsen aus Darlehen und geschäftliche Beteiligungen an Wirtschaftsunternehmen zu außerordentlichen Vermögen.
Aus diesen wohlhabenden großbürgerlichen Kreisen stammte Luise Charlotte Dorothea Doos(e), geb. von Wolters (1758-1829). Als sie starb, verfügte sie In ihrem Testament, auf das wir noch genauer eingehen werden, dass ihr Haus, ihre Bibliothek, ihr Garten, ihr Gartenhaus, ihre Stallungen und Grasland an die Stadt fallen sollten. Außerdem rief sie verschiedene Arten von Stiftungen und Stipendien ins Leben, die von ihrer Erbmasse finanziert werden sollten. Seither gilt die 1829 verstorbene Witwe Doos(e), die 1828 vom dänischen König Friedrich Vl. zur Etatsrätin ernannt worden war, als Wohltäterin der Stadt Wilster.
Wer war nun diese Frau? Sie wurde am 9. Oktober 1758 als Louise Charlotte Dorothea Christina von Wolters als Tochter des adligen dänischen Oberstleutnants Georg Detlef von Wolters (gest. 1766) in Glückstadt geboren. Ihre Mutter Anna Margarete Wolters, geb. Michaelsen (1726-1799) war eine Schwester des wohlhabenden Etatsrates Johann Diedrich Michaelsen (1730-1797) aus Wilster. Schon im kindlichen Alter von neun Jahren wurde die kleine Louise dem 20 Jahre älteren Kanzleirat Johann Hinrich Doos(e) (1738-1804) versprochen, einem Bruder ihrer Tante. Am 6. Oktober 1784 schließlich wurde die Ehe geschlossen. "Wechseiseitige Achtung und daraus hervorgegangene Liebe erheiterten ihnen ihr mit zeitlichen Gütern reichlich gesegnetes Leben", heißt es in einem zeitgenösssischen Bericht über das ungleiche Paar, dessen Eheschließung ganz sicher der Mehrung des ohnehin beträchtlichen Familienreichtums beider Seiten (s. o.) dienen sollte.
Ein Jahr nach seiner Hochzeit ließ der steinreiche Johann Hinrich Doos für sich und seine Frau Louise jenes großartige Gebäude errichten, das heute als "Bürgermeisterhaus" bezeichnet wird. Als Architekt wurde lange Zeit Ernst Georg Sonnin (1713-1794) genannt oder vermutet, der 1775 - 1780 den Bau der Wilsteraner Kirche und in Hamburg den Bau der Michaelis-Kirche geleitet hat. Doch in einer 1977 erschienenen Monographie über Sonnin weist H. Heckmann dessen Beteiligung an der Errichtung des Wohnhauses der Familie Doos als reine Spekulation zurück: "Zur Beteiligung Sonnins ist dasselbe festzustellen wie beim Wohnhaus Michaelsen: Eine so differenzierte Backsteindekoration kommt an seinen Bauten nie vor, eine so klassizistische Portaleinfassung auch nicht. Er hat auch nie in Mauerwerksblenden die von Rosenbergs Architektur her bekannten Auskunkungen der Ecken vorgesehen. Die Bauzeit spricht schon gar nicht für seine Beteiligung. Kein Hinweis existiert, daß er nach 1783 nochmals nach Wilster gekommen ist, kein Hinweis auf eine Verbindung mit Doos. Anscheinend hat dieser wohlhabende und - nach seiner umfangreichen Bibliothek zu urteilen - sehr gebildete und gut informierte Mann das Haus allein nach dem Vorbild des MichaeIsenschen Wohnhauses erbauen lassen" (H. Heckmann, Baumeister des Rationalismus in Norddeutschland, Hamburg, 1977, S.134).
Nicht weniger sehenswert als das einstige Wohnhaus der Familie Doos war bis zum II. Weltkrieg der dahinter liegende Garten mit seinen Gartenhäusern, Alleen und zahlreichen künstlerisch wertvollen Standbildern aus leuchtend weißem Carrara-Marmor. Abgesehen von Witterungseinflüssen und gestalterischen Eingriffen nach dem Tode von J. H. Doos(e) und seiner Ehefrau Louise hat nicht zuletzt ein Bombenangriff im Sommer 1944 das Antlitz des Gartens erheblich verändert und seinen ästhetischen Wert gemindert. Unbestritten ist dagegen sein heutiger Wert für kleine Spaziergänge und die Ökologie der Stadt Wilster. Der Garten war ursprünglich ganz in französischer Art streng geometrisch angelegt und dann durch Zukauf erweitert worden. Doch auch der neu erworbeneTeil war zunächst wohl in französischer Manier gestaltet, wie man aus einer Lithographie des frühen 19. Jahrhunderts erschließen kann. Den Abschluß des Gartens bildete ursprünglich ein Arm der Wilsterau, der heute jedoch zugeschüttet ist. Die heutige Grenze des Gartens liegt am Ende eines kleinen Waldstückes, in dessen Mitte sich ein kleiner nierenförmiger Teich befindet. Ein kleines Gartenhaus, das auf der Ostseite des Teiches gestanden hatte, existiert nicht mehr. Ein weiteres großes Gartenhaus, das 1944 einem oben schon erwähnten Bombenangriff zum Opfer fiel, ist vermutlich nachträglich in den Hausgarten der Familie Doos(e) hineingebaut worden, wodurch die Symmetrie des alten Konzepts verlorenging. Gleichzeitig mit der Errichtung des großen Gartenhauses dürfte der hintere Teil des Gartens im englischen Stil verändert worden sein. Die Marmorbilder des Gartens stammen (soweit noch erhalten) wie die Spiegel im ehemaligen "Empfangssaal" der Familie Doos(e) (dem heutigen Ratssaal) und manch anderes Inventar des Wohnhauses (Kronleuchter, Truhen usw.) aus dem ehemaligen Schloß Friedrichsruh des Grafen Friedrich E. von Brandenburg-Culmbach in Drage, das zwischen 1787 und 1790 abgebrochen wurde.
Drei Söhne wurden dem Ehepaar Doos(e) geboren (1785, 1790, 1794), doch nur der mittlere blieb bis "ins heiratsfähige Alter" am Leben. Johann Diedrich Konrad Doos(e), 1790 geboren, war die großer Hoffnung seiner Eltern. Wohlbehütet wuchs er auf in dem so reich ausgestatteten Wohnhaus, umgeben von der Fürsorge der Eltern und abgeschottet von dem normalen Kleinstadtleben. Der oben erwähnte Wilsteraner Rektor Schumacher berichtet in seinen Erinnerungen von einem Hauslehrer, der den einzigen und vermeintlichen "Erben aller Schätze" zu unterrichten hatte: "Zur Schule kam das Söhnlein nicht, kein Camerad zu ihm. Papa geleitete ihn in den Garten und zurück, und bewahrte ihn so, daß er weder von Unart noch von Wissenschaft und Geistesbildung angesteckt war. . . "
Auch sonst lebte die kleine Familie Doos(e) mit dem großen Besitz, abgesehen von einigen prunkvollen Empfängen und Festen, ziemlich zurückgezogen und bescheiden in der Marschenstadt, wie Seidel berichtet: Im Besitz aller Mittel, die zum Vollbesitz des Lebens gehören, lebten sie doch sehr frugal, häuslich und eingezogen. Während sich der Kanzleirat, ein wissenschaftlich gebildeter Mann, weit über den Bereich der Justiz und Ökonomie hinaus mit diversen Wissenschaften beschäftigte, "lebte sie bloß ihm, ihrem Hausstande und der Erziehung ihres Sohnes", der nur Kontakt zu einem Hauslehrer hatte, da seine Geschwister jeweils im Jahre ihrer Geburt (1785 und 1794) verstorben waren.
Im August 1804 starb der Kanzleirat Doos(e), knapp drei Jahre später auch sein Sohn. Die Witwe, so noch einmal Seidel im Stile seiner Zeit: fing in einem Alter von circa 50 Jahren erst an, das Leben von der geseIlligen Seite zu genießen. Sie machte Besuche und empfing Besuche, und immer war sie im geselligen Zirkel eine heitere, liebenswürdige Gesellschafterin, wie in ihrem Hause die beste Wirtin. Doch dieser Lebensgenuß erreichte schnell sein Ende, als sie bemerkte, wie ihr nach dem Schicksal aller Reichen doch eigentlich zu sehr oft und wohl auch auf eine unzarte Weise geschmeichelt wurde. Fortan kehrte sie zu ihrer früheren Lebensweise zurück; sie entzog sich der Welt bis an ihren Tod fast ganz. Nur wenige hatten Zutritt zu ihr, es sei denn, daß sie in Geschäften kamen. Notleidende dagegen fanden ihre Türe selten verschlossen. Aber die Anforderungen an ihre Güte wurden so zahlreich und groß, daß sie eine wahre Last für sie wurden und ihr das Leben so recht eigentlich verbitterten. Sie half gern, half sehr vielen, aber allen konnte sie nicht helfen. Oft half sie nach echter Christenweise, ohne daß der Bedürftige den Geber kannte. Gern wollte sie aber ihr Geld gut angewandt wissen, und so war es ihr denn immer eine große Freude, wenn die jungen Männer, deren sie sehr viele auf Schulen und Universitäten unterstützte, ruhmvoll ihre Examina bestanden und Männer im Staate wurden. Galt es irgend einem guten Zweck, so war sie die erste, die ihre Hand dazu bot . . . " (hier zitiert nach J. Kürtz, a.a.0, S. 107-108).
Am 16. Dezember 1828 ernannte der dänische König Friedrich Vl. die Wohltäterin Louise Doos(e) zur Etatsrätin, eine Auszeichnung, die vor allem für Frauen des 19. Jahrhunderts noch absolut selten und höchst ehrenvoll war. Am 15. Juni 1829 starb die Etatsrätin Doos(e) in Wilster. Weil sie ohne direkten Erben war, hatte sie rechtzeitig ein ebenso umfangreiches wie detailliertes Testament durch ihren Sekretär Nikolaus Hölck aufsetzen lassen. Hölck, der schon mit sechzehn Jahren als Spielkamerad für den Sohn Johann Diedrich Konrad August (18.2.1790-2.4.1807) ins Haus der Familie Doos(e) gekommen war, wurde knapp dreißig Jahre später von der Witwe Doos(e) zu ihrem Testamentsverwalter und zugleich zum Haupterben eingesetzt. Zusammengeflossen war im Hause der Familie Doos(e) ein enormer Reichtum, wenn man die sonstigen Vermögensverhältnisse in einer Provinzstadt wie Wilster zum Maßstab nimmt. Mit der Eheschließung des Kanzleirates J. H. Doos(e) mit Luise Charlotte von Wolters war nämlich die Verknüpfung der allesamt wohlhabenden Familien Michaelsen, Doos(e), Sommer und Breide auf einem Höhepunkt angelangt, infolgedessen der Reichtum mehrerer Sippen der Wilstermarsch und der Glückstädter Elbmarsch zusammengefügt wurde. Insbesondere durch Erbfolgeregelegungen war schon im ausgehenden 18. Jahrhundert und noch zu Lebzeiten des Kanzleirates Geld und Gut in den Besitz des Kanzleirates gelangt, das nichts mit seinen Bankiersgeschäften zu tun hatte. Die erfolgreichen Geschäfte des Kanzleirates, darunter häufige Kreditgeschäfte - er war einer der Vorgänger privater Bankinstitute -, führten ebenfalls zu einer enormen Kapitalakkumulation. Gleichzeitig wurde ein bescheidener Lebensstil gepflegt und kein Geld verschwendet. Und schließlich sorgten fehlende Erben nicht nur in der eigenen Familie von Johann Hinrich Doos(e) und seiner Frau Louise, sondern auch in der Familie des Onkels der Etatsrätin, nämlich des steinreichen Johann Diedrich Michaelsen (1730 -1797), dafür, daß sich das Kapital in wenigen Händen konzentrierte. Am Ende blieb nur noch die Etatsrätin übrig, die schließlich Verfügung über nahezu das gesamte Vermögen der Familien Doos(e), Michaelsen, Sommer und Breide hatte.
So erklärt sich der Umstand, daß die verwitwete Etatsrätin Doos(e) Hunderttausende von Mark als Kapitalstock für eine Fülle von Legaten anlegen und einer großen Zahl von ihr nahestehenden natürlichen und juristischen Personen großzügige Geldbeträgen vererben konnte. In ihrem Testament traf sie zugunsten der Stadt Wilster und ihrer Bürger u. a. folgende Bestimmungen (hier pauschaliert wiedergegeben):
1. Die Stadt Wilster sollte Eigentümerin ihres Wohnhauses nebst Garten und Land werden. Das Haus sollte laut Testament teils als Dienstwohnung des jeweiligen Bürgermeisters, teils für Stadtzwecke (Sitzungssaal und Kämmerei) benutzt werden; im Kellergeschoß sollte der Polizeidiener freie Wohnung erhalten. Am Hause selbst sollte nichts Wesentliches geändert, auch nichts vermietet oder verpachtet werden. Zur Instandhaltung des Gebäudes waren die Zinsen eines Kapitals von knapp 200.000 Mark (nach heutigem Geld) vorgesehen. 2. Für die Errichtung eines Armenhauses (das 1831 in der Rathausstraße erbaut wurde) für 8 bedürftige Witwen und für deren Unterhalt waren ca. 100.000 Mark eingesetzt worden. 3. Die Bibliothek mit knapp 5.000 Werken (in etwa 10.000 Bänden, darunter viele "Kupferbände" und Werke mit Landkarten und Holzschnitten, aber auch zahlreiche Jugendbücher, die für den Sohn angeschafft worden waren) stiftete die Etatsrätin im Testament für die "große Stadtschule" und die hiesige "Mädchenschule". Vier Lehrer sollten die Bücherei verwalten und auch für Neuanschaffungen Sorge tragen. 4. Von den Zinsen von je 50.000 Mark sollten die Kosten für drei Prediger, die Kirchenhauptleute und fünf Lehrer sowie den Organisten der Kirche finanziert werden. 5. Jeweils vier Wilsteraner Studenten sollten laut Testament der Etatsrätin Stipendien für jeweils 4 Jahre in Höhe der Zinsen eines Kapitals von weiteren 50.000 Mark (nach heutigem Geld) erhalten. 6. Für die Unterstützung von vier Seminaristen (Lehramtanwärtern) und zwei mittellosen Primanern aus der Stadt Wilster waren die Zinsen von ca. 10.000 Mark eingesetzt worden. 7. Für die Kranken der Stadt hatte die Etatsrätin Doos(e) die Zinsen eines Betrages von gut 10.000 Mark vorgesehen. 8. Eine große Anzahl von Bekannten, Freunden und Nachbarn wurden mit Summen von 3.000 bis zu 10.000 Mark pro Kopf bedacht, insgesamt mit gut 300.000 Mark! 9. Selbst Angehörigen in Glückstadt und Flensburg flossen noch einmal die Zinsen von gut 300.000 Mark zu.
Insgesamt umfaßte die Gesamtsumme der Stiftungen der Etatsrätin Doos(e) nach heutigem Maßstab und vorsichtiger Schätzung wohl annähernd 2 Millionen Mark, ganz zu schweigen vom heutigen Wert des "Bürgermeisterhauses" und des "Bürgermeistergartens". Insofern sind die Gedächtnisveranstaltungen, die in Wilster zu Ehren der Frau Louise Charlotte von Doos(e), geb von Wolters, gepflegt werden, begreiflich ...
Literaturhinweise: Ehlers, Herwyn: Gärten und Parks in Schleswig-Holstein. Hamburg 1998. Heckmann, Hermann: Sonnin - Baumeister des Rationalismus in Norddeutschland. Hamburg 1977 Koch, Manfred: Schiffahrt, Hafen und Handel in Wilster. In: Steinburger Jahrbuch 1983, Itzehoe 1982, S. 173-188. Ders.: Das Bürgermeisterhaus in Wilster. In: Steinburger Jahrbuch 1985, Itzehoe 1984, S. 90-111. Kopitzsch, Franklin: Schleswig-Holstein im Gesamtstaat 1721-1830: Absolutismus, Aufklärung und Reform. In: Geschichte Schleswig-Holseins, hrsg. v. Ulrich Lange, Neumünster 1996, S. 281-329. Kürtz, Jutta (Hrsg.): 700 Jahre Stadt Wilster. Skizzen aus der Geschichte einer alten Marschenstadt. Neumünster 1982. Lange, Ulrich (Hrsg.): Geschichte Schleswig-Holsteins. Von den Anfängen bis zur Gegenwart. Neumünster 1996. Schulz, Heinrich: Wilster. Eine kurze Geschichte der Stadt und ihrer Baudenkmäler. Wilster 1932. Schumacher, Georg Friedrich: Genrebilder aus dem Leben eines siebenzigjährigen Schulmannes (unveränd. Nachdruck der SchleswigerAusgabe von 1841). Neu hrsg. Flensburg 1983. Voss, Otto: Wilster im Wandel der Jahrhunderte. In: 700 Jahre Stadt Wilster, a.a.O., S. 19-51.
Eines der stattlichsten Bürgerhäuser des späten 18. Jahrhunderts in ganz Schleswig-Holstein ist das sogenannte Bürgermeisterhaus von 1785 in Wilster. Als Sitz der Stadtverwaltung kann es von jedermann betreten werden; regelrechte Besichtigungen des "Neuen Rathauses" von Gruppen oder Einzelpersonen sind freilich zu vereinbaren.
Vor siebzig Jahren würdigte Carl Zetsche den Prachtbau mit einer ausführlichen und reich bebilderten Monographie, in deren "Vorwort" das "köstliche Besitztum" wie folgt gepriesen wird: Mit unendlicher Liebe und Sorgfalt, mit erlesenem Geschmack und erstaunlichem Reichtum ist der ganze Bau bis in die kleinsten Einzelheiten, bis in den letzten Winkel einheitlich durchgeführt. Die entzückende Mannigfaltigkeit der Formen ist noch gesteigert durch reizvolle Stilübergänge und Stilmischungen vom reifsten Rokoko bis zum Empire (Carl Zetsche, Das Bürgermeisterhaus in Wilster, Berlin 1914, S. 7).
Unter welchen entstehungsgeschichtlichen Umständen konnte vor zweihundert Jahren in einem Ort von der Größe Wilsters, der damals knapp 1.700 Einwohner zählte (vgl. Otto Voss, a. a. 0., S. 39), ein solch vornehm bürgerliches Wohnhaus errichtet werden? So schreibt doch Georg Friedrich Schumacher, der von 1796-1798 Rektor der "Großen Stadtschule" Wilsters war, in seinen 1841 erschienenen Lebenserinnerungen recht abfällig über Wilster: "Die Stadt war ein kleines Nest, ein abgelegenes Abdera, selbst ohne Poststation, in der Marsch. Die Menschen durch und durch Kleinstädter, d. h. in allem zurück, aber voll Selbstgefühl" (G. F. Schumacher, a. a. 0. S. 228). Vermittelt dieser "Schulmann" sonst ein überaus anschauliches Bild des Wilsteraner Bürgertums (vgl. Steinburger Jahrbuch 1982), so ist dieses Pauschalurteil sicher einseitig und ungerecht. In der Friedenszeit zwischen den Nordischen und Napoleonischen Kriegen war Wilster vielmehr "ein blühender kleiner Handelsort, dessen Schiffe sich selbst auf den Ozean hinauswagten" (0. Voss, a. a. 0. S. 40). Umgeschlagen wurden im Hafen am "Rosengarten" Agrarerzeugnisse der gesamten Wilstermarsch und Dithmarschens. Und blieb die Stadt für das Binnenland weiterhin "abgelegen" (Schumacher), nur durch den "Steindamm" mit ihm verbunden, besaß Wilster zu den Nordseeanrainern, wohin die meisten Exportprodukte (Fleisch, Butter, Käse, Getreide) verschifft wurden, eine sehr günstige verkehrsgeographische Lage. Sie übertraf die Standortbedingungen der meisten vergleichbaren Orte in den Herzogtümern bzw. im südlichen Elberaum (vgl. Koch, 1982, a. a. 0., S. 181 f.).
Nutzen aus der neuen Blütezeit der Stadt zog vor allem die begüterte „Oberschicht", schreibt Otto Voss in dem schon mehrfach zitierten Beitrag zur 700-Jahr-Feier Wilsters, "die ihre Gelder sorgsam anzulegen verstand, eine Familienpolitik betrieb, in der bei Heiraten Geld zu Geld kam. Man war auf vielfältige Weise miteinander versippt und verschwägert" (a. a. 0., S. 40). Paradebeispiele solcher verwandtschaftlicher Beziehungen liefern insbesondere die "Stammtafeln" der Familien Breide, Sommer, Doose und Michaelsen, wie sie in der Stadtgeschichte von Heinrich Schulz (Wilster 1932, S. 125 u. 129) zu finden sind. Diese Wilsteraner Großbürger waren die Finanziers der Marschenstadt und gelangten durch die Zinsen aus Darlehen und geschäftliche Beteiligungen zu außerordentlichen Vermögen.
Einer dieser wohlhabenden Bürger Wilsters war der Kanzleirat Johann Hinrich Doos (1738-1804), der Schwager des reichsten Mannes der ganzen Marsch, des Etatsrates Michaelsen (1730-1797). Doos heiratete am 6. Oktober 1784 die Nichte Michaelsens, Louise Charlotte von Wolters (1758-1829). Schon im kindlichen Alter von neun Jahren war die kleine Louise dem 20 Jahre älteren Kanzleirat versprochen worden.
Ein Jahr nach seiner Hochzeit ließ Johann Hinrich Doos für sich und seine Frau Louise jenes großartige Gebäude errichten, das heute als "Bürgermeisterhaus" oder als "Neues Rathaus" bezeichnet wird.
Als Architekt wird bis heute immer wieder Ernst Georg Sonnin (1713 bis 1794) genannt oder vermutet. Doch Hermann Heckmann, ein profunder Kenner der Materie, weist in seiner 1977 erschienenen Monographie über Sonnin jegliche Spekulation hinsichtlich einer Beteiligung des Baumeisters der Wilsteraner Kirche (1775-1780) am Hause der Familie Doos zurück und formuliert eine überraschende Hypothese: Zur Beteiligung Sonnins ist dasselbe festzustellen wie beim Wohnhaus Michaelsen: Eine so differenzierte Backsteindekoration kommt an seinen Bauten nie vor; eine so klassizistische Portaleinfassung auch nicht. Er hat auch nie in Mauerwerksblenden die von Rosenbergs Architektur her bekannten Ausklinkungen der Ecken vorgesehen. Die Bauzeit spricht schon gar nicht für seine Beteiligung. Kein Hinweis existiert, dass er nach 1783 nochmals nach Wilster gekommen ist, kein Hinweis auf eine Verbindung mit Doos. Anscheinend hat dieser wohlhabende und - nach seiner umfangreichen Bibliothek zu urteilen - sehr gebildete und gut informierte Mann das Haus allein nach dem Vorbild des Michaelsenschen Wohnhauses erbauen lassen (Hermann Heckmann, Sonnin - Baumeister des Rationalismus in Norddeutschland, Hamburg 1977, S. 134).
Es handelt sich bei dem einstigen Besitztum der Familie Doos um einen würfelförmigen, zwei Geschosse hohen Backsteinbau mit nur etwa 50 cm in der Erde liegendem Untergeschoß und völlig ausgebautem Dachgeschoß mit Mansardendach und übergiebeltem Frontispitz über Straßen- und Gartenseite. Das Gebäude selbst ist 15 m breit und 19 m tief. Die Zimmer sind im erhöhten Erd- und Obergeschoß 3,80, im Dachgeschoß 3,50 m im Lichten hoch, die Zwischendecke etwa 50 cm stark. Das Mansardendach ist mit glänzenden roten Pfannen eingedeckt. Der das Untergeschoß umschließende Sockel sowie das eigentliche Fundament bestehen aus Granitquadern der einstigen Ritterburgruine Hanerau. Die Vorderfront wird durch sieben Fensterachsen, durch rustikale Wandstreifen zwischen den enggestellten Fenstern und verkröpfte geschossteilende Ziegelbänder wirkungsvoll gegliedert. Erst seit 1938 präsentiert sich die Straßenfront wieder in ihrer ursprünglichen Form, denn bis dahin war sie durch einen Umbau in "hannoverscher Gotik" aus dem Jahre 1894 unglaublich verunstaltet.
Über eine Freitreppe mit kunstvollem, schmiedeeisernem Geländer gelangt man durch die Haupttür an der Vorderseite unmittelbar in die große Diele, wobei die Glasfenster der rückseitigen Tür schon beim Betreten des Hauses einen Blick auf den wunderschönen Garten gewähren.
Zwei kostbare, hohe Schränke, ein zierliches Wandtischchen mit Marmorplatte sowie acht Ölgemälde über den Türen (Supraporten mit ländlichen Szenen) verleihen der Diele eine vornehme und fast wohnliche Atmosphäre. Sie dürfte früher noch eindrucksvoller gewesen sein, als zu beiden Seiten des Eingangs zwei Truhen gestanden hatten, über denen ovale Spiegel hingen. Aber auch durch die Architektur wird jeglicher unbehagliche Hallencharakter vermieden, den solche großen Flure leicht an sich haben. Denn dadurch, dass die Wände des zweiten und dritten Zimmers beiderseits stark vorspringen, wird die Diele geschickt dreigeteilt und nach hinten verjüngt.
Auf der linken Seite des Flurs liegt zunächst das einstige Zimmer des Hausherrn, jetzt das Zimmer des Bürgervorstehers. Es besitzt äußerst reizvolle, mit Ornamenten verzierte Tapeten, die fünf Ovalfelder umrahmen, auf denen allegorische Figuren in Öl gemalt sind. Auch über den Türen prangen noch zwei Bilder unbekannter Meister.
Die musizierenden Engelchen auf den Supraporten des dann folgenden größeren Zimmers lassen eine Art Musikzimmer vermuten, das aber auch als gemeinsames Wohnzimmer gedient haben dürfte. Blickfang des Raumes sind heute zwei elegante Empirespiegel zwischen den Fenstern der Nordseite. Das dritte Zimmer mit einem sehr hübschen Blick in den mit großen Bäumen bestandenen Garten hinein war offenbar ein Esszimmer, dem auf der anderen Flurseite die große Kachelküche gegenüberliegt. Das Speisezimmer besitzt eine schwungvolle Deckenrosette und fünf große Spiegel unterschiedlicher Stilrichtungen, da nicht alle von ihnen schon immer hier gehangen haben. Genutzt wird dieses kleine "Spiegelkabinett' sinnigerweise als Stadtkasse.
Neben dem Haupteingang zur rechten Seite liegt das einstige Zimmer der Frau und daran stoßend ein kleineres Kinderzimmer. Beide Räume waren früher an den Wänden wahrscheinlich mit Stoff bespannt, wie vor Jahrzehnten aus entsprechenden Wandleisten geschlossen wurde. Die herrliche Deckenrosette sowie der kostbare Kronleuchter aus feinstem venetianischen Kristall, die von Zetsche noch gepriesen werden, sind heute nicht mehr vorhanden. Das Zimmer der Hausherrin präsentiert sich gegenwärtig leider in pseudoklassizistischer Strenge und weiß gekalkter Schlichtheit.
Hinter dem einstigen Kinderzimmer folgen die Treppen nach oben wie zum Keller, letztere durch eine Tür völlig abgeschlossen. Früher befand sich zwischen Kinderzimmer und Küche eine Verbindung, die unter dem Treppenabsatz hindurchführte. jetzt ist dort eine Toilette eingebaut. In der Küche ist die ursprüngliche Herdanlage natürlich modernisiert worden, aber der schrankartige Umbau, in dem der vom Waschhause des Untergeschosses schräg heraufgezogene Schornstein liegt, und ein stattlicher Teil des alten schönen Kachelbelages sind erhalten. Da Platz im Neuen Rathaus knapp ist, werden selbst die ehemalige Küche und das Herdzimmer für Bürozwecke genutzt.
Einen repräsentativen Eindruck vermittelt dagegen auch heute noch das Treppenhaus zum Obergeschoß mit seiner illusionistischen Malerei, darunter die Bilder Jüngstes Gericht (170x106), Tandem, tandem iustitia obtinet (176x102) und Neptun auf Ungeheuer. Die Treppe mündet in einen zentral gelegenen Flur, der wie die Diele zwei prachtvolle Schränke aufweist, sechs Supraporten besitzt und eine reiche Stuckdecke mit Trophäenrosette.
Sämtliche um den Flur gruppierten Räume bestanden entsprechend der damaligen Wohnkultur des Großbürgertums nur aus Empfangsräumen. Deren Umfang und Pracht könnten auf einen bedeutenden geselligen Verkehr schließen lassen, wenn man nicht von Zeitgenossen wüsste, dass das Ehepaar Doos in Wirklichkeit recht zurückgezogen lebte.
Der größte Raum des Obergeschosses liegt quer zur Straße hin und erstreckt sich durch das ganze Gebäude, Blickfang sind zehn herrliche Spiegel, die dem einstigen Empfangssaal des Hauses auch den Namen „Spiegelsaal" eingebracht haben. Er wird heute als Ratssaal der Stadt Wilster genutzt. Seine Wände und die Decke sind mit Rokokostuck verziert. Aus dem ehemaligen Schloss Friedrichsruh bei Drage stammen drei Supraporten. Als ganz persönlichen Eindruck möchte ich noch hinzufügen, dass mich nicht zuletzt die Spiegel und Raumarchitektur des Ratssaales sehr stark an den „Gartensaal" des Ahrensburger Schlosses erinnern. Mehrfach musste der große Saal im Neuen Rathaus übrigens restauriert werden, zumal er an der Wetterseite gelegen ist.
Neben ihm auf der Treppenseite befindet sich ein Anrichtezimmer mit klassizistischem Spiegel, Konsoltisch und stukkierten Figuren. Nach Norden hin liegt ein großer, ehemals mit rotem französischen Seidendamast ausgeschlagener Salon, heute das Vorzimmer des Bürgermeisters. Die dem Flur zugewandten Ecken sowie die Decke des roten Salons sind mit Rokokostuck verziert, zwischen den drei Fenstern prunken zwei klassizistische Spiegel mit Konsoltischen. Über den drei Türen sind Supraporten mit Parkszenen.
Nach der Gartenseite hin befinden sich drei Räume: in der Mitte der sogenannte „grüne Salon" mit Empirestuck an Decke und Wänden, einem schönen Kronleuchter und zwei Spiegeln mit Konsoltischen; rechts davon (nach Süden) ist ein kleineres Zimmer mit Wandmalereien im Stil Ludwigs XVI., links dagegen ein ähnliches, aber mit Malereien in Schinkelscher Art. Das ehemalige Herrenzimmer im Obergeschoß ist heute das Amtszimmer des Bürgermeisters.
Ebenfalls völlig ausgebaut war das Dachgeschoß des Hauses. So diente der große Raum nach dem Osten mit prachtvollem Blick auf den großen Garten als Schlafzimmer der Eheleute. Von hier aus gelangte man in das dahinter liegende, schon damals beheizbare Kinder-Schlafzimmer, welches gleich dem darunter liegenden Eckzimmer mit Wandmalereien im Stile Ludwigs XVI. verziert ist. Dem großen Schlafzimmer gegenüber lag nach der Straße hin das Bibliothekzimmer. Als die Etatsrätin 1829 starb, umfasste die Doos'sche Bibliothek knapp 5.000 Werke in etwa 10.000 Bänden. Diese stattliche Sammlung diente wahrscheinlich nicht nur der Repräsentation, denn Zeitgenossen berichten, dass die Doos'sche Bibliothek mit Büchern aus allen Wissensgebieten, darunter vor allem naturwissenschaftliche und historische Werke sowie seltene Landkarten, intensiv genutzt wurde (vgl. den Beitrag "Die Doos'sche Bibliothek' von Jutta Kürtz in dem Sammelband zur 700-JahrFeier, a. a. 0., S. 110). Heute befinden sich die etwa 2.700 Werke, die aus der Doos'schen Bibliothek über die Zeiten gerettet werden konnten, im Alten Rathaus von 1585.
Der übrige Raum auf der Nordseite des Dachgeschosses; nur durch zwei Fenster von der Straße und vorn Garten her erhellt, beherbergte diverse Sammlungen des vielseitig interessierten Kanzleirates, Außerdem befinden sich hier zwei wertvolle eingebaute Mahagonischränke und zwei Kamine, die in ihrem oberen Teil Reliefs der Kreuzigung und Auferstehung tragen. Diese Alabasterarbeiten stammen vermutlich aus der abgerissenen alten Kirche der Stadt Wilster, denn Johann Hinrich Doos hat noch einiges davon gerettet, um es in sein Anwesen einzubauen (so diente die einstige Altarplatte als Gartentisch).
Der Bodenraum zwischen Treppe, Flur und Bibliothekszimmer enthielt ebenfalls Wandschränke, die wahrscheinlich für Wäsche, Kleidung usw. bestimmt waren. Im übrigen weist auch der Flur im Dachgeschoß genau wie der darunterliegende Wandmalereien und eine herrliche Rokoko-Stuckrosette an der Decke auf.
Nicht weniger sehenswert als das Wohnhaus der Familie Doos war einst der dahinter liegende Garten mit seinen Gartenhäusern, Alleen und zahlreichen künstlerisch wertvollen Standbildern aus leuchtend weißem, carrarischem Marmor . Abgesehen von Witterungseinflüssen und gestalterischen Eingriffen nach dem Tode der Familie Doos hat nicht zuletzt ein Bombenangriff im Sommer 1944 das Antlitz des Gartens erheblich verändert und seinen ästhetischen Wert gemindert. Unbestritten ist dagegen sein heutiger Wert für Freizeit und Ökologie der Stadt Wilster.
In den Garten gelangt man über die hintere Freitreppe des Hauses oder über zwei Wege von der Straße her, d. h. eigentlich kommt man erst auf den gepflasterten Hof, der früher wiederum durch eine Mauer mit einem schönen schmiedeeisernen Tor in der Mitte und zwei kleinen Häuschen an den Seiten vom Garten geschieden war.
Die Gartenpforte samt Mauer und Häuschen sowie die schmiedeeisernen Gittertore vor den Zugängen zur Straße sind dem schon erwähnten Bombenangriff auf Wilster am 15. Juni 1944 zum Opfer gefallen. Am gleichen Tage wurden auch die beiden Gartenhäuser vernichtet, von denen weiter unten noch zu sprechen sein wird.
Der Garten selbst war ursprünglich ganz in französischer Art streng geometrisch angelegt und dann durch Zukauf erweitert worden. Doch auch der neu erworbene hintere Teil war zunächst wohl in französischer Manier eingerichtet worden, wie aus einer Lithographie des 19. Jahrhunderts geschlossen werden kann. Den Abschluss des Gartens bildete damals wie heute ein kleiner Teich, nur dass auf seiner Ostseite noch ein kleines Gartenhaus, das sogenannte Badehaus gestanden hat. Ein weiteres großes Gartenhaus auf der Höhe des heutigen Städtischen Kindergartens ist vermutlich erst nachträglich in die gesamte Anlage hineingebaut worden, wodurch allerdings die Symmetrie des alten Konzepts verlorenging. Gleichzeitig mit der Errichtung des großen Gartenhauses wird der hintere Teil des Gartens englisch verändert worden sein. Dass es sich bei den Gartenhäusern um geschmackvoll eingerichtete Bauwerke von beachtlichen Ausmaßen gehandelt hat, geht aus alten Grundskizzen (im „Zetsche") und Photos (W. Behning) hervor: So besaß zum Beispiel das große Gartenhaus einen quadratischen Saal von 8,60 m Seitenlänge und 4,14 m Höhe; das kleine Gartenhaus hatte eine umbaute Fläche von 6,05x5,76 m mit einfachen Fachwerkwänden.
Die Marmorbilder des „Bürgermeister-Gartens" stammen wie die Spiegel im Ratssaal und auch anderes Inventar des Hauses (Kronleuchter, Truhen) aus dem ehemaligen Schloss Drage, das zwischen 1787 und 1790 abgebrochen wurde. Leider sind von den einst recht zahlreichen Marmorplastiken nur noch zehn erhalten, und zwar stehen sie um den großen Rasenplatz beim Hof-Eingang, um das Rondell in der linken Gartenhälfte sowie verstreut an den Gabelungen der Gartenwege.
Die Marmorbilder stellen antike Götter, Musen und allegorische Gestalten (die Jahreszeiten, die Weltteile, Mymphen) dar. Bedauerlicherweise wurde in jenen Wochen, als diese Zeilen entstanden, schon wieder eine der Figuren mutwillig zerstört. Dass der Garten, insbesondere aber das Wohnhaus der Familie Doos und ein Teil seiner kostbaren Ausstattung überhaupt so gut erhalten geblieben sind und heute der Stadt Wilster gehören, dass das Haus nicht in private Hand überging oder ihm ein Schicksal wie dem Wohnhaus des Etatsrates Michaelsen widerfuhr (es wurde 1826 abgerissen), ist der weisen Vorausschau der Etatsrätin Doos zu verdanken. Ihr Mann, der Kanzleirat, war 1804, ihr Sohn Johann Diederich drei Jahre später verstorben. Weil sie somit ohne direkte Erben war, setzte sie ein umfangreiches Testament auf, das die Verfügung über das Besitztum der Familie Doos regeln sollte. Die Etatsrätin selbst starb als hochvermögende Witwe am 15. Juni 1829 und ist als große Wohltäterin in die Geschichte der Stadt Wilster eingegangen. In ihrem Testament heißt es u. a.: Aus Liebe zu meinem seeligen Ehemann, der das von mir bewohnte Haus für sich und seine Nachkommen, wie auch zur Zierde der Stadt Wilster aus seinen eigenen Mitteln von Grund aus neuerbaut hat und zwar so solide und dauerhaft, dass es langer als Ein Menschenleben stehen kann - und da ich nach meiner festen Überzeugung glaube seinen Willen am besten zu erfüllen, wenn ich dafür sorge, dass dies sein Lieblingswerk nach meinem Tode nicht mutwilligerweise zerstört, sondern zu seinem Andenken so lange erhalten werden möge, als ein Werk von Menschenhänden bestehen kann; so legiere und vermache ich ... mein Wohnhaus cum pert: nebst Garten, Gartenhäuser, Stall und dem dahinter liegenden Stück Grasland, der Stadt Wilster, bestimme jedoch dass der jedesmalige Bürgermeister von Wilster das Haus cum pert: nebst Garten, Gartenhäuser, Stall und Land resp. bewohne und dass in der zweiten Etage das große Zimmer nach hinten zur Rathversammlung und das daran stoßende kleine Zimmer zur Kämmerei eingerichtet und benutzt werde; alle übrigen Zimmer behält der jedesmalige Bürgermeister zu seinem eigenen Gebrauch, darf jedoch in der Hauptsache nichts daran ändern. Als Theile des Hauses, mithin in diesem Legate mit begriffen sollen zu betrachten seyn: alle an den Wänden festgeschrobenen Trumeaux nebst dem dazu gehörigen Tischen mit Marmorblättern ... Alle gläsernen Kronleuchter. Die beiden großen Schränke auf der Diele mit den beiden dazu gehörigen Tritten. Die beiden großen Koffer mit den darüber angebrachten ovalen Spiegeln. Die beiden großen Schränke auf dem untersten Vorboden, welche als zur Aufbewahrung von Documenten bestimmt, zur Disposition des Magistrats sind. Alle bey der Treppe herum angebrachten Gemälde. Solange die beiden Gartenhäuser durch eine mäßige geringe Reparatur in Ordnung gehalten werden können, mögen selbige stehen bleiben ... Die Statuen und steinernen Tische im Garten sollen ihren Platz behalten, so wie überhaupt in dem oberen Theil des Gartens, bis zum Baumgarten nichts wesentliches verändert werden darf... Die beiden Kellerstuben nach vorne in dem Wohnhause, sollen für einen Polizeidiener zur freien Wohnung bestimmt seyn und demgemäß eingerichtet werden. Diesem Polizeidiener ist es erlaubt diejenigen, welche Geschäfte auf dem Rathause haben und solange bey ihm eintreten wollen bis sie vorgelassen werden, mit Getränken u. d. gl. für Bezahlung zu bewirten; er darf aber sonst keine sitzende Gäste bey sich aufnehmen oder Spiel u. d. gl. zulassen, damit den anderen Wirthen der Stadt dadurch kein Abbruch geschehe. Weder das Wohnhaus noch ein Theil desselben, weder der Garten noch das Land, noch irgend eine Pertinenz soll vermithet oder anders benutzt werden, als von mir hier vorgeschrieben worden, auch sollen nie öffentliche Feste, Bälle u. d. gl. in dem Hause veranstaltet und gegeben werden . . ." (zitiert nach Jutta Kürtz, Das Bürgermeisterhaus von 1785 das Neue Rathaus, in: 700 Jahre Stadt Wilster, a. a. 0., S. 104-106).
Das Vermächtnis der Frau Doos ist über Generationen hinweg nicht buchstabengetreu eingehalten worden, denn es hat bauliche Veränderungen im Gebäude gegeben, das Inventar ist nicht immer an Ort und Stelle geblieben, der Garten hat neue Züge bekommen, und die Nutzung der Räume als „Neues Rathaus" hat manchen Wandel erfahren. "So wird auch", schrieb 1914 Provinzialkonservator Prof. Haupt, "was diese Frau mit irdischen Mittel fürs Diesseits getan und gewollt hat, nicht für alle Zeiten gesichert sein", denn "keines Menschen Wille kann übers Grab hinaus dauern und in reiner Wirkung bleiben" (R. Haupt in der "Einführung" zum Zetsche", a. a. 0., S. 22). Aber das Juwel vornehm-bürgerlicher Bau- und Einrichtungskunst", das der Stadt Wilster verblieben ist, hat doch einen unschätzbaren Wert. Und es muss in Anlehnung an Jutta Kürtz gesagt werden, dass die Wilsteraner das Doos'sche Haus - ihr Neues Rathaus - nicht haben zum Kulturdenkmal erstarren lassen.
Literaturhinweise: Das Bürgermeisterhaus in Wilster (Das Haus der Frau Etatsrätin Doos). Hrsg. v. Carl Zetsche. Mit einem einleitenden Text von Prof. Richard Haupt. Berlin 1914. Haupt, Richard: "Einführung" zu "Das Bürgermeisterhaus in Wilster', vgl. Anm. 1, S. 2-22. (Ein Auszug dieses Textes befindet sich auch im Heimatbuch des Kreises Steinburg, Bd. III, Glückstadt 1926/Itzehoe 1981, S. 172-176.) Heckmann, Hermann: Sonnin - Baumeister des Rationalismus in Norddeutschland. (Mitteilung aus dem Museum für Hamburgische Geschichte; Bd. XI). Hamburg 1977. Koch Manfred: Schiffahrt, Hafen und Handel in Wilster. In: Steinburger Jahrbuch 1983, Itzehoe 1982, S. 173-188. Die Kunstdenkmäler des Landes Schieswig-Holstein. Hrsg. v. Hartwig Beseler./Kunst.opographie Schleswig-Holstein. Neumünster 1969, S. 833-835. Kürtz, Jutta: Das Bürgermeisterhaus von 1785 - das Neue Rathaus. In: 700 Jahre Stadt Wilster. Skizzen aus der Geschichte einer alten Marschenstadt, hrsg. v. j. Kürtz. Neumünster 1982, S. 101-106. diesselbe: Wohltäterin der Stadt: Etatsrätin Doos. Ebd., S. 107-109. diesselbe: Die Doos'sche Bibliothek. Ebd., S. 110. Schulz, Heinrich: Wilster. Eine kurze Geschichte der Stadt und ihrer Baudenkmäler. Wilster 1932. Schumacher, Georg Friedrich: Genrebilder aus dem Leben eines siebenzigjährigen Schulmannes - ernsten und humoristischen Inhalts. (Unveränderter Nachdruck der Schleswiger Ausgabe von 1841). Neu hrsg. v. Deutschen Grenzverein in Gemeinschaft mit der Gesellschaft für Schleswig-Holsteinische Geschichte. Mit einem Nachwort und einem Personenregister von Franklin Kopitzsch. Flensburg 1983. Stender, Friedrich: Das Bürgerhaus in Schleswig-Holstein. Tübingen/Neumünster 1971. Voss, Otto: Wilster im Wandel der Jahrhunderte. In: 700 Jahre Stadt Wilster. Hrsg. v. Jutta Kürtz, Neumünster 1982, S. 19-51. Für wertvolle Hinweise und Materialien danke ich Frau Gertrud Schippmann, die Über 40 Jahre im Neuen Rathaus zu Wilster berufstätig gewesen ist, des weiteren den aktiven Mitarbeitern der Wilsteraner Stadtverwaltung sowie Herrn Werner Behning, einem alteingesessenen Photographen und großen Kenner der Stadtgeschichte.
„Aus Liebe zu meinem seeligen Ehemann, der das von mir bewohnte Haus für mich und seine Nachkommen, wie auch zur Zierde der Stadt Wilster, aus seinen eigenen Mitteln von Grund auf neu erbaut hat, und zwar so solide und dauerhaft, dass es länger als ein Menschenleben stehen kann ‑ und da ich nach meiner festen Überzeugung glaube, seinen Willen am besten zu erfüllen, wenn ich dafür sorge, dass dies sein Lieblingswerk nach meinem Tode nicht muthwilligerweise zerstört, sondern zu seinem Andenken so lange erhalten werden möge, als ein Werk von Menschenhänden bestehen kann, so legire und vermache ich mein Wohnhaus cum pert. als Garten, Gartenhäuser, Stall und den dahinter liegenden zwey Stück Grasland, der Stadt Wilster, bestimme jedoch, dass der jedesweilige Bürgermeister von Wilster das Haus cum pert. nebst Garten, Gartenhäuser, Stall und Land resp. bewohne und benutze und dass in der zweyten Etage das große Zimmer nach hinten zur Rathsversammlung und das daran stoßende kleine Zimmer zur Kämmerey eingerichtet und benutzt werde; alle übrigen Zimmer behält der jedesweilige Bürgermeister zu seinem eigenen Gebrauch, darf jedoch in der Hauptsache nichts darin ändern."
So heißt der buchstabengetreue Text im Testament der Etatsrätin Doos, die als Louise Charlotte Dorothea Christiania von Wolters im Jahre 1758 in Glückstadt das Licht der Welt erblickte und im Jahre 1829 als Witwe des reichen Kanzleirates Johann Hinrich Doos in Wilster verstarb. Da ihre Kinder ihr im Tode vorangegangen waren ‑ eines starb bei der Geburt, eines im ersten Lebensjahr, ihre ganze Hoffnung, der einzige Sohn, 17jährig ‑ hatte die Etatsrätin, die von kinderlosen, nahen Verwandten noch dazugeerbt hatte, keine leiblichen Erben. Sie vermachte ihren Besitz und ihr Vermögen teils der Stadt Wilster und ihrem langjährigen Sekretär und späteren Executor Hölck, teils durch Legate Anverwandten, den hiesigen Predigern, Schullehrern, Studierenden, Seminaristen, armen Primanern und vielen Mitmenschen mehr.
So hatte die Stadt Wilster das große Glück, ohne eigene finanzielle Mittel in den Besitz eines Neuen Rathauses zu gelangen. Das Haus wurde erstellt in der Zeit, als der Hamburger Architekt Emst Georg Sonnin die Kirche in Wilster baute (1775‑80). Irgendwelche Bauunterlagen sind nicht mehr vorhanden. Die immer wieder geäußerte Vermutung, dass auch beim Bau des Doos'schen Palais Sonnin zurnindestens beratend beteiligt gewesen sei, liegt bei der Betrachtung des Hauses zwar nahe, lässt sich jedoch nicht nachweisen.
Das Doos'sche Haus ist ein stattlicher, zweistöckiger Bau mit sieben Fensterachsen, mit einem Untergeschoß und einem völlig ausgebauten Dachgeschoß. Seine Frontlänge beträgt 15,20 m, die Tiefe 19,00 m. Die Räume sind im erhöhten Erd‑ und Obergeschoß 3,80 m, im Dachgeschoß 3,50 m im Lichten hoch, die Zwischendecke etwa 50 cm stark. Der das Untergeschoß umschließende Sockel ist aus Granitquadern, das übrige Mauerwerk aus Ziegeln gebaut; das Mansardendach mit einer prachtvollen Zimmerkonstruktion ist mit Dachziegeln eingedeckt.
Von der Freitreppe gelangt man unmittelbar in eine vornehme, fast wohnliche, mit Ölbildem über den zweiflügefigen Türen und mit großen, prächtigen Schränken ausgestattete Diele, deren Fußboden mit Marmorplatten ausgelegt ist. Sie beeindruckt durch eine wirkungsvolle Dreitellung und Verjüngung zur Tür, die zum Garten führt. Betritt man das Haus vom Garten kommend, so hat man das Gefühl, in eine sich weit öffnende Halle einzutreten. Im Erdgeschoß befanden sich die Wohnräume der Familie, im oberen Stockwerk die Repräsentationsräume, im Dachgeschoß die Schlafräume und die etwa 10.000 Bände umfassende Bibliothek.
In allen Zimmern muss man sich die heutigen Büromöbel fortdenken und sie sich mit Teppichen, zierlichen Tischchen, mit Sesseln und Stühlen, die mit Seide oder Damast bezogen waren und mit Kristalllüstern ausgestattet, vorstellen. Kein Raum in dem großen Haus hatte Papiertapeten. Waren die Wände nicht mit Stuckereien oder Bemalungen geschmückt, dann trugen sie seidene Tapeten.
Um die Mitte des 18. Jahrhunderts ließ der dänische König Christian VI. seinem holsteinischen Statthalter und Schwager Friedrich Ernst von Brandenburg‑Culmbach in Friedrichsruh bei Drage/Itzehoe ein prächtiges Schloss errichten. Nach dem Tode des Statthalters kam es zum Abbruch und Verkauf. Das geschah um die Zeit, als der Kanzleirat Doos in Wilster sein Haus errichten ließ. Er erwarb viele Ausstattungsgegenstände aus diesem prunkvoll eingerichteten Schloss, um damit sein Haus zu schmücken. So stammen auch die Marmorplatten auf dem Flur aus diesem Drager Schloss sowie die hohen Schmuckschränke aus edelsten Hölzern. Die mit Goldrahmen versehenen Gemälde über den Türen mit Szenen der Jahreszeiten und die Kristalllüster dürften ebenfalls aus dem Schloss stammen.
Ganz besonders fasziniert wird der Besucher von dem Festsaal, der sich über die ganze Vorderfront des Hauses erstreckt. Hohe und dicht beieinander angebrachte Fenster lassen eine große Lichtfülle einströmen. Zwischen den Fenstern sind hohe Spiegel in Goldrahmen mit Aufsätzen aus geschnitzten und vergoldeten Schmuckleisten, die allegorische Figuren umschließen. Die Decke und Wände zeigen als Schmuck viele Stuckereien in verschiedenen Ausführungen. Heute dient der einstige Festsaal der Ratsversammlung der Stadt und jungen Menschen, die gemeinsam durchs Leben gehen wollen, als Stätte ihrer standesamtlichen Trauung.
Die o. a. Bezeichnung „curn pert" (pertinentiis) haben wir als „Zubehör" zu dem Haus zu verstehen, nämlich ein zweistöckiges, hölzernes Sommerhaus, eine Remise für die Kutsche und Pferde sowie ein Badehäuschen in dem zwei ha großen Garten. Diese Gebäude sind im Kriegsjahr 1944 einem Bombenabwurf zum Opfer gefallen. Erhalten geblieben sind jedoch die aus weißem Marmor gefertigten Götterfiguren aus der antiken Sagenwelt, die ebenfalls vorn Schloss Friedrichsruh stammen. Die wertvolle Doos'sche Bibliothek befindet sich heute im Alten Rathaus der Stadt Wilster von 1585.
Nicht mehr vorhanden sind die persönlichen Besitztümer der Familie Doos. Wohl verbot das Testament den Verkauf aller befestigten Einrichtungsgegenstände und der Schränke und Truhen, aber nicht den der Juwelen, goldenen und silbernen Uhren, des reichhaltigen Tafelsilbers und des kostbaren Porzellans, der Möbel, Kleider und Wäsche.
Obwohl die Etatsrätin eine beträchtliche Summe für die Unterhaltung des Hauses ausgesetzt hatte, wurden die persönlichen Dinge öffentlich versteigert. Noch heute befindet sich im städtischen Archiv eine genaue Aufzeichnung über das sich über zwei Monate (vormittags und nachmittags) erstreckende Vorhaben, aus der gewissenhaft hervorgeht, welcher Käufer welchen Gegenstand für wie viel Geld erworben hat. Aber keine noch so gewissenhafte Aufzeichnung vermag uns über den Verlust der Doos'schen Kostbarkeiten hinwegzutrösten. Sie sind in alle Winde verweht.
In ihrem letzten Lebensjahr wurde Frau Doos von dem dänischen König zur Etatsrätin ernannt. Diese Ernennung war in der damaligen Zeit eine außergewöhnliche Auszeichnung und Ehre für eine Frau.
Die Wilstersche Bürger‑Schützen‑Gilde von 1380, die ihre Aufgabe in der Wahrung alter Traditionen sieht, bemüht sich seit vielen Jahren, das Gedenken an die Wohltäterin der Stadt wach zu halten. Sie lädt alljährlich zu ihrem Gildefest in einem Spiel die Etatsrätin Doos ein, an der Gildefeier teilzunehmen. Dann wird die Etatsrätin, begleitet von ihrem Berater Bürgermeister Wichmann, ihrem Sekretär Hölck und ihrer Zofe von ihrem Palais mit einer Kutsche zum Alten Rathaus gefahren, wo die Gildefeier stattfindet. Gern nimmt sie die Ovationen der Wilsteraner, die ihr dabei zuteil werden, entgegen. So wie sie es vielleicht früher einmal wirklich getan hat.
Quelle: WILSTERMARSCH UND WILSTER - Dagmar Krause (Verfasserin). Eggert Block (Amtsvorsteher des Amtes Wilstermarsch), Hans-Werner Speerforck (Vorsitzender Regionalverein Wilstermarsch e. V.)