Willkommen auf der Website des Förderverein Historische Rathäuser in Wilster e.V.

Jahrhundertelang hat es in Schleswig-Holstein nur eine einzige Stadt gegeben, das Haithabu der Wikinger. In Holstein selbst konnte sich städtisches Leben solange nicht entfalten, wie hier der Konflikt zwischen den christlichen Sachsen in Westholstein und dem immer wieder ins Heidentum zurückgleitenden Wendentum in Ostholstein und Mecklenburg nicht entschieden war. Das war dann endlich im Jahre 1142 doch der Fall, und nun begann die Zeit der Kolonisation in Ostholstein und, schon ein paar Jahre davor beginnend, in den Elbmarschen und hier zunächst vor allem gerade in der Wilstermarsch (die Krempermarsch folgte erst im 13. Jahrhundert nach). Zugleich aber wurde auch ersichtlich, dass das Land zwischen den beiden Meeren auch für den Handel interessant wurde; und dass in dem sich nun schneller entwickelnden Lande nun ebenso für städtisches Gewerbe Aufgeschlossenheit bestand. So entstanden noch im 12. Jahrhundert zunächst einmal zwei Städte, nämlich 1143 -1158 Lübeck und 1188 als Stadt, nicht als Siedlung, Hamburg. Auseinandersetzungen vor allem mit dem dänischen Nachbarn im Norden hemmten dann die Weiterentwicklung. Als dann in der Schlacht von Bornhöved im Jahre 1227 die norddeutschen Fürsten und Städter gesiegt hatten, stand dem fälligen weiteren Ausbau nichts mehr im Wege. Im 13. Jahrhundert entstanden in Holstein und zwar fast durchweg als Gründungen der Landesherren 13 Städte. Die meisten wurden im ostholsteinischen Kolonialland gegründet, nämlich Kiel, Segeberg, Oldesloe, Plön, Eutin, Lütjenburg, Neustadt und Oldenburg. An der Eider wurde Rendsburg Stadt und an der Stör, und damit kommen wir unserem Raum schon näher, schon 1238, früher als alle anderen, Itzehoe. Die beiden letzten Städte erwuchsen schließlich im westlichen Kolonialland, in den Elbmarschen selber, es waren Krempe und Wilster.

Uns interessieren hier natürlich vor allem die Stadtgründungen unserer näheren Heimat, wo auffälliger Weise auf engem Raum nicht weniger als drei derselben entstanden, während, was sicher ebenso auffällig ist, die dahinterliegende Geest völlig städtelos blieb und bis ins 19. Jahrhundert auch noch dazu geblieben ist. Itzehoe, am Treffpunkt uralter Überlandwege, dazu an der schiffbaren Stör gelegen, daher auch Platz für eine wichtige Burg, ist als Stadt eine Schöpfung der Schauenburger Grafen von Holstein, welche sich in ihr gerne und oft aufhielten, dort auch ihre Begräbnisstätte in der Laurenti-Kirche hatten. Mit wichtigen Privilegien, wie vor allem der Verleihung des Stapelrechtes auf der Stör, griffen sie ihr fördernd unter die Arme.46) Krempe scheint die große Ausnahme unter den Gründungen im 13. Jahrhundert gewesen zu sein. Sie war wohl kaum eine Gründung der Landesherren, vielmehr die eines damals sehr mächtigen Ritters, des Herren von Barmstede. Auch herrscht Unklarheit über das Alter der Stadt, ja ob es überhaupt ein Gründungsdatum gibt. Hier scheint ein Ort in städtische Funktionen hineingewachsen zu sein, die dann nachträglich in Bestätigung der Stadtrechte durch die Holsteiner Grafen fixiert wurden47). Als mit Krempe in mancher Hinsicht verwandt, da ebenfalls Mittelpunkt einer aufblühenden Marsch, ist dann Wilster zu nennen, nebenbei im Jahre 1282 gegründet und damit die letzten der Stadtgründungen Holsteins im 13. Jahrhundert. Mit Itzehoe verbindet Wilster dagegen die Tatsache, dass beide ein festes Gründungsdatum aufweisen können, weiter noch, dass bei beiden die Grafen, wenn auch wohl mit unterschiedlicher Intensität, die Stifter des Stadtrechtes gewesen sind.

Wenden wir uns zunächst dem Urkundenbestand zu. Hier ist zunächst zu bemerken, dass kein Original einer Stadtrechtsverleihung vorliegt, weshalb man über das Datum der Stadtgründung auch lange Zeit die unterschiedlichsten Vorstellungen gehabt hat. So hat z.B. Detlefsen in seiner „Geschichte der Holsteinischen Elbmarschen“ im Jahre 1891 eine Stadtrechtsverleihung schon im Jahre 1282 bezweifelt. Er setzte diese erst für 100 Jahre später an.48) Im Jahre 1738 war nicht einmal eine Abschrift der Stadtrechtsverleihung in Wilsters Archiv vorhanden, wie man anlässlich einer Anfrage erschreckt feststellen musste. Der Archivar Dr. Müsebeck, welcher im Jahre 1901 Wilsters Archiv in vorbildlicher Weise geordnet hat, fand dann im Staatsarchiv zu Schleswig unter den Akten aus dem Oberamtsgericht von Glückstadt eine beglaubigte Abschrift zweier Verleihungsurkunden, die er im selben Jahre in der Zeitschrift für Schleswig-Holsteinische Geschichte veröffentlicht hat. Später, im Jahre 1924, fand der Pastor W. Jensen noch eine weitere ebenfalls beglaubigte Abschrift derselben eben dort auf.49) Die erste Kopie stammt aus dem Jahre 1648, ausgefertigt von dem damaligen Wilsterschen Stadtsekretär Johannes Hasse. Die zweite ist ohne Datum, ist aber ebenfalls von ihm sowie dem Landschreiber in Wilster Johannes Schee verfertigt worden. Damals also besaß Wilster noch die Urkunden, oder doch wenigstens Abschriften von ihnen, die dann später verloren gegangen sein müssen. Wir aber kennen den Inhalt der beiden Gründungsurkunden durch diese beiden unabhängig voneinander abgefassten Abschriften recht zuverlässig. Sie bestätigen uns auch das Gründungsdatum, das nebenbei auch schon von dem großen Humanisten Heinrich Rantzau im 16. Jahrhundert so angegeben worden ist.50)

Die erste Urkunde lautet in deutscher Übersetzung:
„Gerhard, von Gottes Gnaden Graf von Holstein und von Schauenburg, allen die gegenwärtiges Schriftstück sehen werden, Heil im Weltheiland. Wir geben der Allgemeinheit bekannt, dass wir den Bewohnern des Dorfes Wilster, um die Kirche herum und jenseits der Brücke, alles Recht verleihen, das unsere Städte im Holstenlande haben, innerhalb der Grenzen und ohn die Ländereien, welche zu vorgenanntem Dorfe gehören. Zum Beweis der Rechtmäßigkeit geben wir, wie vor erwähnt, gegenwärtiges Schreiben, durch die Anhängung unseres Siegels bekräftigt. Zeugen sind Marquard von Wilster, unser Burgvogt von Itzehoe, Emeco von Slecen und Dietrich Höken, Ritter, und noch andere mehr. Gegeben zu Itzehoe durch die Hand des Johannes von Lüneburg, Kanoniker zu Hamburg, unseres Notars. Im Jahre des Herrn 1282, am 8. August.“
Die zweite Urkunde lautet übersetzt folgend:
„Wir, von Gottes Gnaden Graf von Holstein und Schauenburg, allen, die gegenwärtiges Schriftstück sehen werden, ewiges Heil im Weltheiland. Die Vorgänge in der Zeit pflegt man, damit sie nicht mit der dahinschwindenden Zeit in Vergessenheit geraten, in der Sprache der Zeugen festzulegen oder durch das Gedächtnis einer Niederschrift festzuhalten. Daher wollen wir sowohl den Zeitgenossen wie auch der Nachwelt bekannt geben, dass wir aus wohlwollender Gesinnung, vernünftiger Überlegung und in Übereinstimmung mit unseren Getreuen, den Bewohnern des Dorfes Wilster, um die Kirche herum und jenseits der Brücke, innerhalb der Grenzen und ohne die Ländereien, welche zu vorgenanntem Dorfe gehören, alles Recht verleihen, welches in Lübeck und Hamburg besonders in Geltung steht. Jedoch so, dass sie mit solchem Recht und den Urteilssprüchen, welche von ihrem Gesicht nach gründlicher Erwägung abgegeben werden, zufrieden seien. Es sei denn, dass irgendwelche weniger gerechte Urteilssprüche vor besagtem Gericht klagend vorgebracht würden, welche dann vor dem Lübeckischen und Hamburgischen Gerichtshof entsprechend den dortigen Rechtssatzungen mit unserer Erlaubnis zu Ende geführt werden können. Damit dieses für die oben genannten Einwohner rechtskräftig sei und unverletzlich beobachtet werde, haben wir gegenwärtiges Schriftstück darüber aufgestellt und, durch Anhängung unseres Siegels bekräftigt, verliehen. Hierfür sind Zeugen geworden die Ritter Bertold von Reten, Gotschalk von Porsvelde (in der Abschrift irrtümlich „Postveld“ nach dem Dorf in der Nachbarschaft) und Benedictus und der Burgvogt Johannes. Gegeben zu Rendsburg im Jahre 1283 durch die Hände unseres Notars Hermann aus derselben Diözese am 10. April.“51)

Was lässt sich aus diesen beiden Urkunden ersehen? Zunächst einmal gibt es keine andere Stadtrechtsverleihung im Holsteinischen, die formal so wenig präzise abgefasst worden ist, wie die für Wilster. „Alles Recht, welches unsere Städte im Lande Holstein haben“, so heißt es in der ersten Urkunde zum Beispiel. In der zweiten verbessert man hier jedenfalls dahingehend, dass damit das Stadtrecht von Lübeck und Hamburg gemeint sei, dass in diesen Städten auch die Appellationsinstanz für das Stadtgericht zu suchen sei. Auch in der zweiten Urkunde schreibt man vom „Dorf Wilster“ („villa Wilstria“), obwohl damals der Ort schon acht Monate Stadt war. Es scheint so, dass die wenig gekannte Formulierung vom Empfänger, von Wilster selber also, stammt, die dann als Gefälligkeitsakt vom Grafen einfach übernommen wurde. Der Wunsch, Wilster als Stadt zu sehen, scheint beim Grafen Gerhard und seinen Beratern, durchweg auch aus anderen Urkunden bekannten Männern um den Grafen, nicht gerade groß gewesen zu sein. In einer interessierten Umgebung des Grafen Gerhard hätte man sich exakter ausgedrückt. Die Initiative wird daher von der Ortschaft Wilster ausgegangen sein, die alle Rechte, wie sie die Städte in Holstein so hatten, auch hatte haben wollen. Wilster war kein Stützpunkt gräflicher Macht, wie es Itzehoe, mit Gesicht nach Süden, und Rendsburg gegen die Dänen im Norden, waren. In Wilster gab es keinen gräflichen Vogt in einer gräflichen Burg, wie in den beiden Orten. Keine Urkunde ist bekannt, die von einem Grafen in Wilster als seinem Aufenthaltsort herausgegeben wurde. Sehr groß konnte das Interesse des Grafen an einer Entwicklung Wilsters nicht gewesen sein. Es scheint aber, dass dieses einen Fürsprecher für seine Wünsche gefunden hat, an dem an erster Stelle genannten Zeugen der Urkunde von 1282, an dem Vogten und Befehlshaber der Burg Itzehoe, an Marquard von Wilster, Angehöriger eines ritterlichen Geschlechtes, das aus Wilster stammte.

Die Familie von Wilster taucht in den Urkunden bereits 1221 auf. Marquard wird in zwei Urkunden ausdrücklich als „miles“, als Ritter, bezeichnet.52) Das deutet wohl darauf hin, dass sich im engeren Bereich von Wilster ein altsächsischer Kern befand. Während die Holländer unter Schulten und Schöffen lebten, sich auch im Wilsterschen Raum mit ihrer Ordnung voll durchsetzten, gab es unter den Sachsen auf der Geest und in der Marsch zwei Schichten, deren herausgehobene Roßdienst im Kriege leistete, sich ursprünglich noch nicht sehr von den Gemeinfreien unterschied, sich dann aber allmählich zur holsteinischen Ritterschaft weiterentwickelte, während Gemeinfreie, die teilweise derselben Großfamilie angehören mochten, Bauern blieben. So gibt es eine beachtenswerte Zahl von Geschlechtern der Marsch, besonders auch der Wilstermarsch, und zwar stammten sie durchweg eben aus sächsischen Siedlungsgebieten, die es als Ritter zu hohem Ansehen brachten.53) Wenn Wilster erst eine holländische Gründung gewesen wäre, so wären die Herren von Wilster die einzigen Ritter aus den Marschen, die nicht sächsischer Herkunft gewesen wären.

Aus den Urkunden lässt sich weiter ersehen, dass hier allein neben dem verbindlichen Lübecker Recht, dem lübschen Recht, auch das von Hamburg genannt wird. Das war damals noch durchaus möglich, denn das Hamburger Stadtrecht von 1188 war weitgehend das Lübecker; erst seit etwa 1270 entwickelten sich in Hamburg mehr und mehr rechtliche Besonderheiten und Eigenständigkeiten heraus,54) 1283 störten sie offenbar noch nicht. Später heißt es dann stets, dass Wilster lübsches Recht habe. Die besondere Nennung Hamburgs wird offenbar auch auf die wirtschaftliche Bedeutung Hamburgs für Wilster und den gesamten Niederelberaum zurückzuführen sein. Weiter geht eindeutig aus beiden Urkunden hervor, dass sich die Siedlung damals schon auf die Südseite, die „neue Seite“, ausgedehnt hatte, auch schon, was auch erwähnt wird, ein Brückenort geworden ist. Die Ausdehnung auf das Südufer liegt nahe. Der Uferwall mit seinem hohen Gelände war nur schmal, eine Ausdehnung des Ortes auf der „alten Seite“ etwa in die tiefer gelegene Marsch dahinter war problematisch. Als das hochgelegene Gelände auf dem Nordufer in der Form einer Art Reihensiedlung, einer für die Marsch typischen Siedlungsform, erfasst war, hat man auf das gleichfalls hohe Südufer übergegriffen. Weiter fällt auf, dass das Stadtrecht nur der Siedlung Wilster selber verliehen wurde, nicht jedoch dem eigentlich dazugehörigen agraren Umland, was zur Folge hatte, dass die Stadt für viele Jahrhunderte unter chronischer Raumnot leiden sollte. Hier werden möglicherweise Interessen des Kirchspiels, das ja auch politisch Kirche und umliegenden Friedhof mitten in der Siedlung behielt, im Wege gestanden haben. Ein Interesse an einer Stadt als Marktort hatte man wohl, doch wünschte man sonst keine Beeinträchtigung.

Wir kommen nun dazu, uns zu fragen, was lokale Kräfte, und sie waren es ja offenbar, die hierfür das Hauptinteresse hatten, veranlasst haben mag, darum zu bitten, Wilster das Stadtrecht zu verleihen. Itzehoe war ein Knotenpunkt von alten, oft benutzten Fernverkehrsstraßen, dasselbe ist vom zweiten Platz Westholsteins zu sagen, von Rendsburg. Krempe lag jedenfalls in der Nähe einer Fernverkehrsstraße, die von Hamburg über Steinburg nach Itzehoe und von dort weiter führte. Wilster jedoch lag, was das Landstraßennetz Holsteins betraf, sozusagen im toten Winkel. Es lag in einer Marsch, die im Westen und im Norden durch ausgedehnte Moore gleichsam eingeschlossen wurde. Die Verbindung war zum Beispiel auf dem Landwege zwischen Wilster und Burg in Dithmarschen noch im beginnenden 19. Jahrhundert derart miserabel, ja gefährlich, dass man im Jahre 1814 einem militärischen Courier einen Landeskundigen beigeben musste, der ihn sicher durchs Moor brachte.55) Der Weg nach Südwesten, nach Brunsbüttel, führte um das Moor herum. Er war jedoch sehr beschwerlich, führte durch Moor und bis ins 16. Jahrhundert auch durch Außendeich. Mochten die Geestwege auch nur Land- und Sandpisten sein, so waren sie mit dem, was da die Marsch bot, nicht zu vergleichen. Wesentliche Teile des Jahres, vor allem im Frühjahr und im Spätherbst, aber auch im Winter, wenn kein Frost war, aber auch im Sommer, wenn eine Regenperiode herrschte, waren Marschwege ungangbar. Eine günstige Straßenverkehrslage war es also nicht, die Wilster zur Stadt gemacht haben konnte. Eine sehr günstige Straßenverkehrslage hatte andererseits Neumünster, und es wurde dennoch erst im 19. Jahrhundert eine Stadt. Überlandwege mochten also wichtig sein für die Entstehung einer Stadt, aber manchmal nicht unbedingt entscheidend. Wichtiger waren die Wasserstraßen da schon, und die hatte Neumünster z. B. nicht, wenn man einmal von Arpsdorf als „Hafen“ absieht, bis wohin die Störkähne kommen konnten. Wilster lag dagegen an der schiffbaren Wilsterau. Noch 1830 berichtete ein Buch, herausgegeben „von einigen Männern vom Fache nach zuverlässigen Nachrichten“: „Die Stadt Wilster ist nach ihrer natürlichen Lage gleichsam für den Handel geschaffen“, denn „die gewöhnliche Tiefe der Aue von der Stör bis in die Nähe von Hohenhörn (3 Meilen von Wilster) ist 3 bis 4 Fuß Wasser“.56) Die Verbindung zur Stör und Niederelbe war ausgezeichnet, die Verbindung die Au aufwärts hin zur Dithmarscher Geest, bis hinauf in das Gebiet südlich von Albersdorf, auch andererseits nach Hanerau, war gut. Die Wilsterau bildete, solange Wasserwege die einzigen wirklich guten „Wege“ waren, eine nicht unbedeutende Verbindungslinie, auch wenn sich links und rechts weithin Moore dehnten.

Das war der eine Punkt. Nur war Wilster ganz sicher nicht von Anfang an als Mittelpunkt der Wilstermarsch zu bezeichnen, wie es wohl behauptet worden ist. Aber nach erfolgter Kolonisierung der bis dahin weithin unbesiedelbaren tiefer gelegenen inneren Marschgebiete wurde es ganz sicher der Mittelpunkt des beiderseits des Flusses, nach dem es seinen Namen erhalten hatte, gelegenen frisch erschlossenen Raumes und danach schon bald auch der der samten Marsch, die nach Wilster wieder ihren Namen erhalten hat. Einmal erschlossen, brachte der fruchtbare Raum im Vergleich zur Geest vielfachen Ertrag. Wenn noch um 1870 das Marschland bis zu siebenmal höher eingeschätzt worden ist als die dahinterliegende Geest,57) so lässt sich leicht ermessen, dass hier Überschüsse sich bildeten, die abgesetzt werden wollten, dass hier zugleich Bedürfnisse erwuchsen, die einen städtischen Mittelpunkt erforderten. So entstand, ein Erfordernis der Landschaft, nur 10 km entfernt von dem von den Grafen favorisierten Itzehoe die Stadt Wilster.

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