Willkommen auf der Website des Förderverein Historische Rathäuser in Wilster e.V.

„Die äußeren Schicksale Schleswig-Holsteins wurden nach einer langen Friedensperiode auch in der Zeit von 1625 bis 1721 durch die damaligen Weltereignisse bestimmt: durch den Dreißigjährigen Krieg, die kriegerischen Unternehmungen des Schwedenkönigs Karl X. Gustav, die Raubkriege Ludwigs XIV. und den Nordischen Krieg.“289) Dabei kämpfte der dänische Staat, mit dem die Herzogtümer durch Personalunion verbunden waren, oft sehr unglücklich gegen den jeweiligen Feind. Mochte es sich auch zur See behaupten, zu Lande kam es immer wieder zu Invasionen und zwar dort, wo Landheere eindringen konnten, das waren die beiden deutschen Herzogtümer. Hier war wieder ein Schwerpunkt königlicher Macht das Gebiet der Elbmarschen. Hier wurde immer wieder nachhaltiger Widerstand versucht, was den Feind ebenso häufig hierher gebracht hat. So litten die Elbmarschen besonders unter den Bedrückungen der Kampfhandlungen.

 Herrscher war zu Beginn dieser Epoche eine starke Persönlichkeit, König Christian IV. (1588 – 1648), der gewillt war, einmal (gegen die Schweden) eine Vormachtstellung zur See, das „Dominium maris Baltici“, zu gewinnen, andererseits erstrebte er eine starke Stellung in seinen deutschen Landen an. Er wollte Hamburg gewinnen, wollte seine Macht auch auf die Südseite der Niederelbe ausdehnen. Die Gebiete der Elbmarschen bildeten gegen Hamburg und zur Gewinnung des Südufers die Machtbasis. 1598 wurde zunächst die Festung Krempe verstärkt. Sodann folgte der Entschluss, direkt an der Elbe eine Stadt zu gründen. Glückstadt sollte die Gründung heißen und die Fortuna auf der Weltkugel ihr Wappen und ihre Devise sein. Nach Eindeichung der Wildnis 1615 folgte der Bau der Stadt, den Gründungsbrief stellte der König schon im Jahre 1617 aus. Eine starke Festung erwuchs hier. Zugleich fasste der König auch am jenseitigen Ufer Fuß, sein Sohn wurde hier Fürstbischof, er selber Führer des niedersächsischen Kreises. Das aber zog ihn in den großen Religionskrieg hinein, der in Deutschand seit 1618 tobte und nun immer mehr auch Norddeutschland einbezog. Schon 1623 begannen die Kriegssteuern. Wilster musste im Juni für jeden ihrer (fiktiven) 66 ½ „Pflüge“ (seine Wirtschaftskraft wurde mit über 66 Großbauernhöfen steuerlich gleichgesetzt) 1 Reichstaler (Rthlr.) zahlen, dazu je tausend rthlr. „zinssbahren geltess“ auch 1 Rthlr.. Im Dez. desselben Jahres folgte die nächste Kriegssteuer, diesmal 2 Rthlr. Je Pflug. 1625 kam die 3. Steuer, diesmal waren 6 Rthlr., denen in der 2. Hälfte 1626 4 Rthlr. Je Pflug folgen sollten. So sollte es weitergehen. Damit wurden Truppen angeworben, die sich in Dithmarschen und den Elbmarschen versammelten. Von diesem Heereshaufen, gekennzeichnet durch eine geringe Disziplin, lagen auch 2 Kompanien in Wilster im Quartier.290)

Am 25. August 1626 erlitt dieses Heer bei Lutter am Barenberge eine schwere Niederlage und strömte nach Holstein zurück, wo es noch einmal wie im Feindeslande hauste, ehe der Feind selber im Sommer 1627 erschien. Markanteste Persönlichkeit bei ihnen war der kaiserliche Generalissimus Wallenstein, so spricht man von dieser ersten Feindinvasion als vom „Kaiserlichen Kriege“ (1627-1629).

Der König befahl für Wilster, dass „unsere Einwohner und Bürger, Man bei Man, aufgebotten worden, die sich dan auch zum Vortzueg und defension unßeres Vatterlandes gehorsamlich dahergestellet“. Der Rest „aus alten Mennern, frawen, Kindern und anderen im felde untauglichen partheien“ sollten für ihre Unterhaltung sorgen. Man bot dafür zu stellen einen Mann pro Pflug, und zwar einen solchen, „an welchen Uns in der contribution am wenigsten abgehen, im feld aber mit denen selben der Companie gedienett sein müege“. Bevor der König antworten konnte und angeordnete Schanzen erstellt sein konnten, war der Feind schon da, die Kaiserlichen besetzten ohne Schwertstreich unter ihrem Oberst Francke die Stadt (Sept. 1627).

Zwei wilde Jahre begannen nun. „Wallensteins Lager“ in Wilster. Die Kirchenbücher spiegeln die Lage wider. Die Soldateska und ihr Tross kam aus allen Landen weithin, und sie waren die Herren. „Ein wildes, lockeres Leben riss in Wilster ein; viele leichtfertige Heiraten zwischen Soldaten und fremden wie wilstrischen Mädchen und Witwen wurden geschlossen, von denen die Kirchenbücher berichten. „Ilsske Sommer“, eine Witwe, heiratete den Kutscher des kaiserlichen Obersten Altringer, eine andere, eine „malitiosa dertrix“ verließ ihren Mann böswillig und „ist mit thwen Soldaten dar von gelopen“. Silke Wilstermann heiratete 1628 einen kaiserlichen Profoß und wurde von ihm sitzengelassen, durfte dann 1634 wieder heiraten, aber auch dieser „ist ock van er gelopen“, der „Dehner“ des Obersten Francke heiratete seine „gewesene concubine Regina“, worauf gleich ihr gemeinsames Kind getauft wurde.291)

Die verbliebene Einwohnerschaft musste sich mit dem Kriegsvolk so oder so arrangieren, während rundum der Krieg weiterging, das Schloss Breitenburg erstürmt wurde (noch Sept. 1627), die Festung Krempe nach langer Belagerung zur Übergabe gezwungen wurde (14.11.1648), die Festung Glückstadt aber (auch Nov. 1628) durch die „Allerheiligenflut“, welche die Kaiserlichen zum Absetzen auf die Geest zwang, gerettet wurde.292) Die Oberschicht, der gesamte Rat und alles, was Mittel und Möglichkeit dazu hatte, hatte sich noch vor der Besetzung der Stadt in Sicherheit gebracht. Viele gingen nach Hamburg, das sich wenige Jahre vor dem großen Sturme in eine unbezwingliche Festung verwandelt hatte und so ungeschoren den ganzen Krieg überstand, andere, vor allem der Rat, begaben sich in die Festung Glückstadt und überstanden dort. Wieder andere trieb es bis Ostfriesland.293) Einige starben in der Fremde, andere verloren dort dennoch viel von ihrer Habe. Doch viele überstanden so die Notjahre sehr viel behaglicher als die Zurückgebliebenen, die „von dem Kriegsvolcke geplundert“ wurden, die die Kontributionen aufzubringen und die Einquartierung zu erdulden hatten in dieser Zeit.

Die Wilsteraner waren den Kaiserlichen ausgeliefert ohne eine eigene Repräsentation, die für sie hätte sprechen können, da der Rat sich abgesetzt hatte. So schritt die „gantze burgerschaft, so domahln verhanden“ zur Eigenhilfe. Das Ergebnis waren die „erwehlten acht bürger“. Freilich: „Die Notwendigkeit, dem im Herbst 1627 einsetzenden militärischen Stadtregiment des Obersten Franck ein bürgerschaftliches Vertretungs- und Verwaltungsorgan entgegenzusetzen, welches das „ratlose“ Wilster ja nicht mehr besaß, wurde nicht von der in der Stadt verbliebenen Bürgerschaft erkannt und in die Tat umgesetzt, sondern von der Obrigkeit. Ein Befehlsschreiben des Amtmanns zu Steinburg im Namen des Königs294) forderte die Bürgerschaft Wilsters auf, einen Bürgerschaftsausschuss von Acht Bürgern zu erwählen.“295) Diese sind ihres Handelns wegen später schwer angegriffen worden. „Die veränderte Herrschaftslage innerhalb der Stadt aufgrund der feindlichen Besatzung erforderte geschicktes Taktieren, ohne zu paktieren, was nicht immer gelang“.296) Das Offizierskorps wollte geschmiert werden, wenn es die Bürger vor Drangsalierungen ihrer Söldner schützen sollte. Generalmajor Mortagini ließ sich beschenken zum Beispiel mit 1500 Reichstalern und 6 guten Kutschpferden, „gele pferde vor de Rostwagen“.297) Vor allem warf man den Acht Bürgern nach Rückkehr des Rates in die Stadt vor, sie hätten sich an königlichen Geldern vergriffen, hätten dem Stadtdiener die Schlüssel zum Rathaus abgenommen, dort „die groeße Kaste“ durch einen Schmied aufbrechen lassen und die 1000 Reichstaler „zu ablegung der statt noturfft und beschwerdend“, aber auch, um sich selber den Besatzern gegenüber besser stellen zu können, zum Beispiel für Handgelder an die kaiserlichen Offiziere, verwandt.298) Der Rat verurteilte die Acht Bürger zur Erstattung der Summe, sie könnten jedoch die damals in Wilster befindlichen Bürger regresspflichtig machen, da diese diese Geldaufnahme durch eine „Acht“ gebilligt habe. Für die weitere Entwicklung der Stadt blieb wichtig, dass die „unter den außergewöhnlichen Bedingungen des Krieges zustandegekommene Institution der `Achtbürger` trotz dieses diskreditierenden Amtsmissbrauchs weiterlebte. Quartiersleute erscheinen in der Folgezeit nicht mehr. Ihre Aufgaben der Einquartierung und bürgerschaftlichen Kontrolle übernahmen nun die vereidigten Achtbürger“.299)

Noch bevor der Krieg zuende ging, glückte dem Stadtkommandanten von Glückstadt, Marquard Rantzau, ein Ausfall, durch den er im Mai 1629 Wilster durch einen Handstreich befreien konnte. Der kaiserliche Stadtkommandant fiel zu Tode verwundet in seine Hand. Bald darauf wurde zu Lübeck am 22. Mai Friede geschlossen. „Allhie ist der friid geschlossen“, meinte König Christian IV., „also dass ich nicht zu klagen habe“. Er erhielt alle seine Lande zurück, auch die südelbischen, hatte sich nur in Zukunft nicht mehr in die Auseinandersetzungen „Des Heiligen Römischen Reiches“ einzumischen. Der kaiserliche Krieg hatte die Elbmarschen und ihre Städte, von ihnen besonders Krempe, schwer getroffen. Auch die Wilstermarsch hatte sehr zu leiden gehabt. „Trotzdem ist die Wilstermarsch im kaiserlichen Krieg noch einigermaßen glimpflich davongekommen. In den Jahren danach erfolgte sogar ein neuer Aufstieg. Die Kornpreise stiegen auf eine bisher nicht gekannte Höhe, und auch die Handwerker hatten gute Tage“, so fasst Pastor W. Jensen zusammen.300) „Die Folgeerscheinungen des kaiserlichen Krieges“, schreibt Ruth-E. Mohrmann, „waren in Wilster wie in anderen holsteinischen Städten auch eine weit um sich greifende Verarmung, von der sich eine Anzahl ehemals reicher Familien nicht wieder erholte. Dass die Stadt insgesamt dennoch die Verluste schnell wieder aufzuholen vermochte, zeigt der nächste für Wilster wohl verhängnisvollere Krieg“, besser die gewaltigen Geldbeträge, die dann aus der Stadt herausgepresst werden konnten,301) die allerdings möglich gewesen seien infolge „der allgemeinen wirtschaftlichen Blüte in Schleswig-Holstein in den Friedensjahren 1629 – 43“.

Im Jahre 1631 verschwanden in Wilster die Stadttore; nicht etwwa schon im 16. Jahrhundert, wie Jensen meinte.302) Der Landschreiber, nicht also der Rat, ließ zwei der Tore innerhalb von zwei Tagen abreißen, was gewiss nicht für besondere Bedeutsamkeit derselben spricht, und ließ die Holzbauten zu „planckensühlen“ zurecht hauen für die Einfriedung von seinem Anwesen. Von den beiden anderen, dem Biscopper Tor (hier „Krumbteicher thoer“ genannt, auch einfach „thuer in der Achterstrassen“) und dem Neßtor in der Deichstraße, wird der Abbruch nicht vermerkt, aber auch von ihnen hört man in der Folgezeit nichts mehr. Erhalten ist von dem ganzen Vorgang nur ein Verhör der Zimmerleute, die diese Arbeit vollbrachten.303) Von großer Bedeutung waren die Tore also kaum mehr, als sie abgebrochen wurden.

Im Jahre 1640 erstand dann oder wurde fertiggestellt der sogenannte „Steindamm“, die Allwetterstraße von Wilster zur Geest.304) Bis dahin gab es nur einen Sandweg, den die Kirchspiele zu unterhalten hatten. Am 26. Februar 1530 erließ König Friedrich I. z.B. wegen drückender Deichlasten den 3 Kirchspielen Beidenfleth, Wevelsfleth und Brokdorf die Instandhaltung und Renovierung des Landweges nach der „Oldenburg“, zum Geestrand dort, wo die alte Esesfeldburg sich in Resten offensichtlich immer noch befand auf dem Geestrand.305) „1640 ist der Anfang des Steindammes gemacht und von der Wilster (die Ausfallstraße dort heißt heute noch so) und der Wilstermarsch bis zum Ende des Honigflethes im Stand gebracht“.306) Stadt und Land waren je zur Hälfte unterhaltspflichtig, dazu war der Damm in Schläge aufgeteilt. Er führte, etwa der heutigen Bundesstraße entsprechend, bis an die Bekau. Auf einem der Stadt gehörigen Grund dort war eine Büchsenschneiderkate, die, von der Stadt verpachtet, zur Gaststätte wurde, welche später „unsinnigerweise Büchsenkathe“ benannt wurde (heute ist das Gebäude an der Abzweigung der Straße nach Krummendiek – Hochdonn abgerissen worden. (Es steht dort eine Station für Rettungsfahrzeuge) Die Pflasterung des Steindammes war im Jahre 1656 abgeschlossen.307) Über die Bekau führte der Weg weiter beim Gut Beke (für die Brückenbenutzung konnte das Gut ein Brückengeld nehmen). Über den „Wichelweg“ (also etwas weiter nördlich als heute, auf den Kartenblättern noch als solcher vermerkt) gelangte man schließlich auf die Geest.

Seit dem Kriege hatte auch Wilster die Last der Einquartierung königlicher Söldner zu tragen gehabt. Marquard Rantzaus Leibkompanie wird ständige Besatzung in der Stadt, die sie zusammen mit der Marsch zu unterhalten hatte.308) Ab 1636 folgten wiederum Auflage auf Auflage, sorgsam zusammengestellt vom rat der Stadt und endlich am 15. März 1651 der Regierung vorgelegt, „was in dem allgemeinen Holstein Land undt Lagekasten von Anno 1636 decurtieret sei“. Es herrschte ein anderer Geist. Der König betrieb eine ehrgeizige Politik und man lebte in einer turbulenten Zeit. Ernsthaften Widerstand der Stände gab es immer weniger; gab es ihn doch einmal, so lautete die Antwort des selbstbewussten Königs, dass „der Landesherr allein Gesetze gebe, der Unterthan aber den Gesetzen Gehorsam leisten müsse“.309)

Noch immer nicht hatte man auf Landesaufgebote Verzicht geleistet, obwohl diese im kaiserlichen Kriege ziemlich kläglich versagt hatten. Am 7. April 1638 forderte Amtmann Detlev Rantzau, man solle „alle und ledtwede in euer statt bottmäßigkeit vorhandene manschafft, so zwischen 16 (?) Jahre und 50 Jahren alt, undt Waffen tragen können, ohne Unterscheidt, Herren undt Knechte, meister und gesellen, Väter und Söhne, vorbeischeiden, wieviel derselben vorhanden richtig verzeichnen, und solche Verzeichnisse – meinem Amtsschreiber – einschicken.“ Aus ihnen soll “unter eine Companie mit gewehr und waffen“ unter einem „Statt Capitän“ gebildet werden. „Haben euch hiernach zu richten. Gott empfohlen.“310) Damit man die Marschen in Zukunft wirkungsvoller verteidigen könnte, wurden Schanzen angelegt: die „Kreuzschanze an der Mündung der Bekau in die Stör hatte den Steindamm zu sperren; eine zweite lag dort, wo dieser die Bekau überschritt; damit der Feind nicht von hinten hereinkam, gab es noch eine dritte am Holstengraben. Sonst schützten ja noch immer die Hochmoore.

Zunächst zwang der König den Hamburgern 1530 (1630?) einen Elbzoll auf, nachdem er sie auf dem Strome in einer Seeschlacht zurückgeworfen hatte.311) 1634 wurde des Königs Sohn Friedrich Fürsterzbischof von Bremen, so dass beide Ufer der unteren Elbe in dänischen Besitz kamen.312) Das waren gute Aussichten auch für Wilsters Handel, zumal 1640 auch die Herrschaft Pinneberg erworben wurde, die gesamten Elbmaschen nunmehr in der Hand des Landesherrn waren. Aber es kam ganz anders, denn im Oktober 1643 begannen die Schweden den Krieg.

In diesem ersten Schwedenkriege wurden wieder die Elbmarschen ein Hauptkriegsschauplatz, und man lernte hier einen Gegner kennen, der sich nicht nur durch seine Kriegstüchtigkeit auszeichnete, sondern auch durch eine unerhörte Beweglichkeit und Rücksichtslosigkeit zugleich. Die Schweden waren so schnell da, dass Gegenmaßnahmen nicht rechtzeitig ergriffen werden konnten. Ihr General Mortaigne erschien mitten im Winter, war schon am 17. Dezember in Itzehoe. Am 10. Jan. 1644 nahmen die Schweden die Schanzen an der Bekau und überrumpelten Wilster. Sie kannten ihr Handwerk, um hohe Summen in kurzer Zeit aus den Einwohnern herauszupressen, das Mittel hieß Brandschatzung. Wenn die Summe nicht in kurzer Zeit geliefert würde, drohte der Stadt erstens Plünderung, anschließend dann die Niederbrennung. Zu Krummendiek empfing Mortaigne die Marschauptleute und die 16 Gevollmächtigten der Stadt. Seine „Brandschatzung per vim et metu“ hatte zum Inhalt 21400 Reichstaler, davon seitens der Stadt 1/5, also 4281 Reichstaler. Die Stadtvertreter willigten ein, wenn „sie nicht loßkommen und gentzlich quitirt“ werden könnten. Als es an der zügigen Lieferung doch haperte, nahm der General 4 angesehene Bürger zu Geiseln auf die Breitenburg. Bevor Weiterlungen eintraten, begannen nun aus den Festungen Krempe und Glückstadt, wo der Graf Christian Pentz das Kommando hatte, endlich die dänischen Gegenmaßnahmen. Bei einem Ausfall nahmen sie die Breitenburg, wobei Mortaigne ihr Gefangener wurde und die Geiseln freikamen. Am 19. Febr. 1644 erschienen die Dänen auch in Wilster, nunmehr konnte die Marsch in Verteidigungszustand versetzt werden. Wilster blieb dann im weiteren Verlauf des Krieges feindfrei, während z.B. Itzehoe viel schwerer betroffen wurde, wurde es doch dreimal von den Schweden genommen, ebensoviel Male zurückerobert.313) In Wilster aber rief der kgl. Rat Dr. Dohrn, selber gebürtiger Wilsteraner, die Bürger auf, zu helfen, eine Rückkehr des Feindes zu verhindern, „sich ohnverweilt – des Feindes Einbruch möglichst mit helfen zu verwehren“. So ist die Bürgerwehr zur Schanze „bey der Bekebrücken“, wo sie „so lang selbiger Krieg gewehret“, „diese örter mit defendiren geholffen“.

Wilster blieb also feindfrei, aber dafür gab es nun eine „Contribution und Verteylungsordinantz“ nach der anderen. Wer die Auflagen nicht zahlte, dem drohte die „Exekution“, d.h. ihm wurden „Soldaten inß Hauß geschicket und für der betzahlung nicht wieder herauß genommen.“ Des Jammers war kein Ende, zu Steuerumlagen kamen Lieferungen aller Art, dazu kamen Repressalien durch die Truppe selbst. Das war der Einwohner „total ruin und verderb“, die „hiesige bürgerschafft ist am Vermügen sehr geschwechet worden“, in der Stadt hätten sie nur noch „ihre bloße heuser und wohnunge zu genießen“, viele hätten „diese Stadt verlaßen“, die Stadt drohe „wuest und öhde zu sein“. Aber diese Stadt hatte doch die Mittel, sich von Besatzung freizukaufen. Die Stadt habe sich, so berichteten die Kriegskommissare grimmig, „der Soldatexda gentzl. entzogen und die marsch unter der großen unerträglichen last alleine sitzen lassen“, obwohl sie „wol 400 Fewerstatten“ aufweise. Die Summe, welche die Stadt in diesem Kriege aufbrachte, zeigt den bisherigen Wohlstand derselben, in den zwei Jahren Schwedenkrieg wurde die Stadt um rund 42 000 Mark lübisch ärmer.314) „Während des 1. Schwedischen Krieges hatte allein Wilster in den Jahren 1944/45 die enorme Summe von fas 14000 Reichstalern aufgebracht, eine finanzielle Leistung, die nur aufgrund der allgemeinen wirtschaftlichen Blüte in Schleswig-Holstein in den Friedensjahren 1629 – 43 zu verstehen ist. In wirtschaftlicher Hinsicht haben jedoch weder die Kriegsjahre 1627 – 29 noch 1643 – 45 einen entscheidenden Einschnitt bedeutet.“315) Am 13. August 1645 wurde der Friede von Brömsebro geschlossen, ein Verzichtfrieden, da Dänemark neben den Schweden auch den Holländern gegenüberstand und zuletzt auch die Seeherrschaft verloren hatte. Mit dem Elbzoll für Hamburg war es vorbei, und das Südufer der Elbe (Bremen/Verden) erhielten die Schweden. Der Fluß war zu einer Grenzlinie zweier feindlicher Nachbarn geworden. Beides nicht gerade günstig für Wilsters Handel. Die letzten Regierungsjahre Christians IV. waren unglücklich verlaufen. Er starb 1648.

Lange hat der Frieden auch jetzt nicht gehalten. Der dänische König selber erklärte den Schweden 1657 den Krieg, da diese sich in einem militärischen Konflikt mit Polen befanden. Die Gelegenheit erschien günstig, die südelbischen Gebiete wieder zurückzuholen. Aber in einem Gewaltmarsch erreichte der Schwedenkönig Karl X. Gustav mit seinem Heer schon im Juli Holstein mit dem Ziel, den dänischen Konkurrenten endgültig niederzuwerfen. „Ich hoffe, das dänische Wesen wird bald ein Ende haben“, schrieb er seinem Bruder auf dem Marsch. Aus dem Hamburger Raum gelangte er schon am 7. August vor Itzehoe, das von den Dänen verteidigt wurde. Der König ließ es bombardieren, er habe es „elendiglich in Rauch und Schmauch gen Himmel geschickt“, schrieb ein Zeitgenosse aus den Marschen.316) Danach wandte er sich nach Norden, auf sein Hauptziel, die Niederwerfung Dänemarks, bedacht. Die Festungen Glückstadt und Krempe ließ er seitwärts einfach liegen, nur eine kleine Heeresabteilung ließ er in Itzehoe zurück. Ein Anschlag auf die Wilstermarsch wurde allerdings versucht. Aber die Schanzen waren besetzt, der Vorstoß „vor die Beekbrügge“ wurde abgeschlagen bei einem Verlust von 800 Mann bei den Angreifern.317) „Die Wilstermarsch war also wie im dreißigjährigen Kriege verteidigungsfähig und blieb von der Kriegsnot verschont“.318) Der König hatte schon im Februar d. Jahres von Wilster verlangt, „dass ihr auch eures Ortes die Bürgerschaft euch mit gutem, tauglichem Gewehr versehet, imgleichen einen capablen, duchtigen, guten hauptman auß eurem mittell darüber bestellet.“ Auch sollten Wilsters Bürger die Schanzen anteilsmäßig in Verteidigungszustand versetzen.319) Der Eifer der Bürger war gering, der König musste im März mahnen „bey jetzigen gefährlichen Leufften“. „Höchstnötige defension“ sei auch für Wilster nötig, da diese „mitten in dieser Marsch an einem offenen Ort gelegen“ sei. Der Streit ging um Schanzen und Wachen zwischen den Marschbauern und den Städtern. Zuletzt leistete die Stadt 300 Rthlr., um sich freizukaufen.320) Die Schanzen taten dann aber ihre Schuldigkeit, zumal der Schwedenkönig nordwärts strebte.

Karl X. Gustav von Schweden erreichte in Gewaltmärschen die dänischen Meeresstraßen, überschritt sie in einem sehr harten Winter über das Eis mit seinem Heere und diktierte den Dänen, die am Ende waren, am 26. Februar 1658 den Frieden von Roeskilde vor den Toren von Kopenhagen, der die Besiegten Schonen und andere Provinzen kostete. Eine Bestimmung war auch, dass die Dänen 2000 gut ausgerüstete Reiter den Schweden zu übergeben hätten. Diese standen unter dem Generalfeldmarschall Ernst Albrecht von Eberstein, welcher Glückstadt und die Elbmarschen zu halten hatte.321) Die für den 15. Juli 1658 vorgesehene Übergabe bei St. Margarethen kam nicht zustande, da die Schweden an dem Zustand des Verbandes viel auszusetzen hatten. So wurde ein neuer Termin am 26. Juli anberaumt. Aber in der Nacht vom 26. Zum 27. Juli überrrumpelten die Schweden unter Generalmajor Arendsen die Wilstermarsch und nahmen die fragliche Truppe, das Leibregiment Ebersteins, 42 Offiziere und 198 Gemeine, gefangen. Vor allem waren Stadt und Marsch nun in Feindeshand. Die Schweden begannen zudem Anfang August 1658 erneut den Krieg gegen Dänemark und belagerten Kopenhagen. Für Stadt und Marsch begannen nun sehr schwere Zeiten. Die Kriegssteuer der Schweden war so schwer, dass die Achtmänner (der Rat hatte wieder einmal wie schon 1627 und 1644 das Weite gesucht) auch die „Hauerleute“, die Mieter, heranzogen. Die Schweden drohten die Brandschatzung an, ihre Vollstreckung unterblieb dann doch auf flehentliches Flehen der Bürger. Man beließ es bei einer gründlichen Plünderung durch die Soldaten. Weil er die Brandschatzung nicht durchgeführt hatte, wurde dem schwedischen General wegen Ungehorsam danach der Prozess gemacht.322)

Im September 1658 erschien in Holstein der Große Kurfürst von Brandenburg mit Brandenburgern, Kaiserlichen und Polen, um den Dänen zu helfen.323) Da die Polen es noch ärger trieben als selbst die Schweden, nannte die Bevölkerung diese Kampfhandlungen den „Polackenkrieg“. Für Wilster bedeutete diese Wendung den Abzug der Schweden. Der Rat verkündete: „Demnach nunmehro durch die Gnade Gottes diese Stadt von Schwedischen Völckern und deren ohnerträglichen Beschwerden entledigt – und dannenhero von hoher handt ernstlich anbefohlen worden, die abwesende Bürgere und Einwohner bey hoher, ohnvermeidtlicher straffe anhero zu citiren und die Anwesende beysahmen zu halten“, ein wichtiger, geldlich potenter Teil der Bevölkerung hatte sich also abgesetzt und sollte zurückkehren, darum befiehlt der Rat, „dass ein Jedtweder Bürger und Einwohner dieser Stadt, so des beschwerlichen Schwedtschen Unwesens und unerträglichen proceduren halben sich von hier an andere örtere begeben, bey denen gethanen --- Eyden, auch Vermeidung hoher willkürlichen straffe, foderlichst und sobald müglich, und zwar innerhalb 14 Tagen, anhero wiederumb verfuegen und einstellen --- sollen.“324) Hohe Kontributionen trieb nun der dänische Staat ein, 1659 z.B. 4780 Rthlr. Auch war wieder ein Bürgeraufgebot zu stellen, der Ausschuss. Die Belastungen gingen weiter, bis der Krieg 1660 sein Ende nahm im Frieden von Kopenhagen, der Dänemark nur wenige Erleichterungen gab.

Dieser Krieg gab der einst so blühenden Stadt gleichsam den Rest. Er beendete die 1. Blütezeit Wilsters, das niemals wieder wirtschaftlich die Bedeutung erlangen sollte wie vorher. In welcher Verfassung sich Wilster damals befand, beschreibt der Steinburger Amtmann Christian Rantzau im Jahre 1659. Es heißt in seinem Bericht: „Durch die große und vielfältige Anlagen, Contributionen, Einquartir- undt Verpflegungen, auch andere ohnzehlbare exactiones, insonderheit aber des Feindes invasiones, Brandt- und Plünderungs-Beschatzungen, überschweren Abnahmen, insolentien und beschwerungen, wie auch die noch tägliche fürfallende onera, Ihr ohne des in friedens Zeitten fas Nahloß Städtlein nicht allein aller Mittel und Bahrschafft entblößet, besondern auch in groeße Sülldenlast gesetzet worden. – Und ob sie zwar der Göttlichen Allmacht zu danken, dass sie ihre Häuser und Scheunen, welche dan, wan die Güte Gottes es nicht sonderlich abgewendet hette, nach vorhergangener gäntzlicher Plünderung alle in die Asche gelegt werden wären, biß Dato noch behalten --. Die Stadt (besteht) aber nur in bloßen Häusern, wovon doch ein großes antheil, und zwar der größesten und besten, ledig und unbewohnt – und dazu aller Nahrung privirt ist.“325)

Die schweren Schläge, welche der dänische Staat in den Kriegen in der ersten Hälfte des 17. Jahrhunderts hinnehmen musste, vor allem aber der letzte Krieg, in dem der Gesamtstaat beinahe zugrunde gegangen wäre, führte zu einer staatlichen Umwandlung. Die „Lex Regia Danica“, das Staatsgrundgesetz oder Königsgesetz bestimmte, dass in Zukunft die Macht des Königs unbeschränkt war. Dänemark war eine Absolute Monarchie geworden. Diese Einführung der „Enevaelde“ in Dänemark wirkte sich natürlich auch auf Schleswig und Holstein aus, aber hier vollzog sich der Übergang nicht in so krasser Form. Zunächst einmal herrschte der König als Herzog nicht allein in den Herzogtümern. Der andere Landesherr war der Herzog von Holstein-Gottorf. Es gab einen königlichen Anteil, zu dem de facto Wilster gehörte, einen herzoglichen Anteil und einen „gemeinschaftlichen“ Anteil, das Gebiet der Ritterschaft und der Städte, zu dem de Jure Wilster gehörte. Beide Herrscherlinien waren zudem miteinander verfeindet, was ein gemeinsames Vorgehen beider gegenüber den Ständen (Ritter, Prälaten und Städte, die das Steuerbewilligungsrecht hatten) erschwerte, obwohl beide Linien den Absolutismus durchaus als erstrebenswert erachteten. So erfolgte in den Herzogtümer der Übergang in einem jahrzehntelangen Prozess.

Nach Friedensschluss 1660 behielten die Landesherren Soldaten unter Waffen in den Herzogtümern. Am 1. Sept. 1660 schrieb der König eigenmächtig Steuern zu ihrem Unterhalt aus. Das bedeutete zunächst freilich noch nicht, dass es keine Landtage der Stände mehr gab, sie hatten in der Folgezeit die Steuern jährlich zu bewilligen, wobei die Landesherren auf Auflagen hinwiesen, die ihnen durch Reichstagsbeschlüsse des Römischen Reiches, zu dem Holstein ja gehörte, auferlegt seien. „Offensichtlich war es das Bestreben der Landesherren, aus den jeweils geforderten Kontributionen eine reguläre Steuer zu machen“.326) Im Jahre 1675 brach wieder ein Krieg mit Schweden aus. Der König forderte vom Landtag Mittel für die Kriegsführung, während der Herzog, der sich weitgehend auf schwedischen Rückhalt stützte, sich weigerte, und zwar aus diesem Grunde, an den Landtagsver-handlungen teilzunehmen. Dieser Landtag war zugleich der letzte, an denen Vertreter der Städte, also auch Wilsters, teilgenommen haben. In Zukunft forderte man „auf königlicher Seite die Gelder, die man für militärische Zwecke beanspruchte, jetzt einfach ohne Landtag.“327) Im Jahre 1711 gab es allerdings noch einmal einen Landtag in Rendsburg, aber an ihm nahmen die Städte schon nicht mehr teil. „In der Instruktion der kgl. Kommissare wurde ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Städte, im Gegensatz zu früher, nicht aufgefordert worden waren“. Der Landtag solle über den Rahmen einer Beratung nicht hinauskommen. Man wollte „sich das absolute Fürstentum, die Souveränität, von Seiten der Stände nicht beeinträchtigen lassen“.328) Der Absolutismus kam also in Form eine Reihe kleiner Schritte, das Ergebnis war dasselbe.

In diesem Prozess gehört auch der Ausbau des obrigkeitlichen Regierungssystems. Zuständig war in Kopenhagen die Deutsche Kanzlei einerseits, andererseits Fachressorts, die einfach für das gesamte Herrschaftsgebiet zuständig waren. An der Spitze der Behörden im Lande stand weiterhin der Statthalter. Unter ihm aber stand seit 1648 in Flensburg und schon 1649 nach Glückstadt verlegt die für die Herzogtümer zuständige „Regierungs-Canzley“ (Patent vom 17.4.1648 und Rescript vom 10.2.1649), die Verwaltungs- und Gerichtsaufgaben zugleich hatte. Ihre Kompetenzen wurden im Laufe der Zeit immer mehr ausgeweitet. Zunächst war für Wilster juristisch weiterhin Appellations-instanz das Vierstädtegericht, das im Verfall begriffen war. Man ließ es auch verfallen, bis dann 1727 es zum letztenmal als besonderes Gericht eingesetzt wurde.329)

„Im Gegensatz zu Dänemark und Norwegen wirkte sich die Einführung des Absolutismus in den Herzogtümern weniger krass aus. Die Städte behielten wohl weitgehend ihre ziemlich ausgeprägte Selbstverwaltung“, schreibt Hermann Kellenbenz.330) An Eingriffen der Obrigkeit hat es freilich nicht gefehlt. So waren schon für das 17. Jahrhundert kennzeichnend die sog. Polizeiordnungen. So wurde 1636 eine umfangreiche „gemeinschaftliche Verordnung erlassen.331) Die Auswirkungen in Wilster waren gering. Nicht ein einziger Verstoß gegen die detaillierten Kleiderbestimmungen ist für die Stadt belegt, „ein Umstand, der weniger auf eine strikte Einhaltung denn auf die stillschweigende Billigung derartiger Verstöße durch den Rat schließen lässt“.332) Verordnungen über Hochzeitsfeiern wurden jedenfalls anfangs beachtet. Bald jedenfalls erlahmte das Interesse des Rates an einer strikten Anwendung der Polizeiordnung. Dies konnte der Fall sein schon deshalb, weil die Vergehen, welche die Polizeiordnung aufführte, sehr oft auch schon Sache der städtischen Brüchdingung waren. Hier erhielt der Rat die Hälfte, bei Verstößen gegen die Polizeiordnung aber nur 1/3. Daher erschienen die Vergehen naturgemäß unter den Brüchdingungen. Auch war ja die Polizeiordnung eine Eingrenzung eines ursprünglich unumschränkten Rechtes des Rates, willkürlich aus eigener Machtvollkommenheit Verordnungen und Satzungen zu erlassen. Auch dieses ist ein Grund dafür, dass der Rat hier nicht sonderlich eifrig war.333)

„Der Wilsteraner Rat hat jeden eventuell geplanten oder tatsächlich stattgehabten Eingriff in seine städtische Jurisdiktion mit geradezu seismographischer Genauigkeit registriert und entsprechend lautstark dagegen protestiert.“ Er hat dabei niemals einen „harten Kollisionskurs gesteuert, sondern je nachdem, wie es ihm angebracht erschien, im devoten Ton mitleidheischender Untertanen oder aber im stolzen Selbstvertrauen auf die Privilegien der Stadt das Wohl des Gemeinwesens und das Auskommen der Bewohner zu wahren versucht.“334)

In Frage gestellt durch obrigkeitliche Behörden und verteidigt durch den Rat wurde auch das Präsentationsrecht der Wilsteraner Geistlichen durch den Rat. Im Jahre 1638 billigte Christian IV. in einem Schreiben an den Steinburger Amtmann den Gemeinden ohne Unterschied nur noch das „ius nominandi“ zu, der Amtmann solle jedoch für den Landesherrn den neuen Geistlichen präsentieren. Das wurde akut, als Pastor Franciskus Alardus im Jahre 1646 erst 46 Jahre alt am Scharlachfieber starb. Als der Amtmann einen Geistlichen präsentierte, wies der Rat darauf hin, „das alle mahl das ius praesentandi bei burgermeister und raht gestanden, das ius vocandi et eligendi aber bei dem gemeinen kirchspiel und dessen aussschoss gewesen.“335) Er setzte sich durch, ebenso als im Jahre 1656 noch einmal derselbe Versuch gemacht wurde.336) Dieses bedeutete freilich nicht, dass damit dergleichen Versuche aufhörten. Im Jahre 1693 wurde, was noch nie vorgekommen war, Friderich Philipp Piper gleich vom König Christian V. zum Pastor in Wilster ernannt.337) 1732 schließlich wurde Adam Christoph Höfer vom König zum Diakon ernannt, um ein Jahr später Hauptpastor zu werden. Schließlich wurde im Jahre 1785 der damalige Diakon der Kirche Valentin Michaelsen unmittelbar vom König zum Hauptpastor in Wilster ernannt. An Rückschlägen in der Folgezeit hat es also nicht gemangelt, aber sonst hat der Rat sein Präsentationsrecht durchaus zu wahren gewusst.

Ein wichtiger Punkt waren die finanziellen Leistungen von Stadt und seiner Bürgerschaft der Landesherrschaft gegenüber. Es gab da Reichssteuern, als da waren der „Türkenschatz“ (erschienen doch noch im Jahre 1683 die Osmanen vor Wien), dann der „Römerpfennig“, schließlich noch Kreissteuern (Holstein gehörte dem niedersächsischen Kreis an). Dann kamen die landesherrlichen Abgaben, als da waren der „Pflugschatz“, die „Bede“, der „Fräuleinschatz“, wenn eine Prinzessin heiratete. Es gab da noch Brüchgelder, Donativen, Lizenzen und die Akzise. Dann gab es noch Naturalleistungen an den Amtmann von Steinburg, über die es aber für Wilster keinerlei Quellenbelege gibt. Die Stadt könnte sie durch eine Geldleistung abgelöst haben, es könnte auch daher rühren, weil Wilster ja juristisch gesehen nicht zum Amt gehörte.338)

Bei den Veranlagungen litt die Stadt oder fühlte sich Wilster anderen Städten gegenüber benachteiligt, worauf der Rat immer wieder, freilich ohne Erfolg hingewiesen hat. Die Stadt besaß kaum Land, sie war ja 1282 ausdrücklich auf das Gebiet der Siedlung begrenzt worden, auch hatte es in der Folgezeit (nach Süden bis zu den Sielwettern und den Schweinebrook im 16. Jahrhundert) nur wenig Land erwerben können. Grundbesitz der Bürger lag daher meist im Landrecht. Holsteinische Städte hatten nun ihren „acker by den huesern beholden und verschattet“, die Wilsteraner aber mussten für ihre im Landrecht belegenen Ländereien den Marschbauern gleich sämtliche Auflagen tragen, wie man schon beklagte seitens des Rates im „memorial war de stat Wilster in den schwedischen Krige ao 1567 und 1568 etc vör uncostungen gedahn.“339)

Der Rat musste den Verteidigungskampf für städtisches Recht gegenüber obrigkeitlichen Instanzen anscheinend weitgehend allein führen, ohne größeren Rückhalt durch die Bürgerschaft. Es scheint auch hier also die Ansicht Paul von Hedemann-Hespens zutreffend gewesen zu sein, dass „Landesherrschaft und Bürgerschaft – überall gemeinsam gegen die Ratsmacht“ arbeiteten.340) Gerne jedenfalls wandten sich Wilsteraner Bürger mit Beschwerden über den Rat der Stadt an den Amtmann, ja sogar an den König. So wandte sich „de gemeine borgerschup“ schon 1550 an Christian III. und beschwerte sich über „etllike des rades und van borgern“, ein 1502 ausgestelltes Privileg über Hamburger Bierausschank nur zu eigenem Gewinn benutzten, statt „tho nüth und profith“ der Stadt. Der König stellte sich voll auf ihre Seite.341) Ebenso fanden 1598 und 1620 die gegen den Rat klagenden Krämer der Stadt Rückhalt bei König Christian IV. .342)

„Während zum einen die Selbstregierung des Rates beschnitten wird, drängt dieser selbst das Mitbestimmungsrecht der Bürger zurück – eine durchaus zeittypische Erscheinung“.343) Die Bursprake sei, so hieß es 1636, „in langer Zeit nicht mehr verlesen worden“.344) Und nach diesem Jahr ist kein weiterer Bursprakentermin mehr belegt. An ihre Stelle traten „die nun verstärkt einsetzenden landesherrlichen Polizeiordnungen“, dann die „nunmehr vom Rat allein und ohne Hinzuziehung der Bürgerschaft verfassten Erlasse und Verordnungen der Gemeinde“.345) Kanzelabkündigungen machen sie bekannt. Bürgerversammlungen fanden unregelmäßig statt, vor allem wenn der Rat Erleichterung der Verantwortungslast erstrebte, wie es z.B. 1627 der Fall war, kurz bevor die Kaiserlichen die Stadt besetzten. Man konnte sich damals nicht über kgl. Geldforderungen einigen, was sich dann ja erübrigte. Ein echtes kommunales Anliegen führte die Bürger 1640 auf Wunsch der Achtmänner zusammen. Der Amtsschreiber Jakob Stein beabsichtigte für das Landesrecht den Bau einer eigenen Brücke über die Au, was den Wert der städtische Au-Brücke (Op de Göten) natürlich herabgemindert hätte. Dieses Vorhaben rief einmütige Ablehnung der Bürgerschaft hervor.346) Den Achtbürgern stand zu die unbequeme Aufgabe der Einquartierung, dann hatten sie die bürgerschaftliche Kontrolle des Rates in Finanzangelegenheiten zu sein. In der Zeit der Besetzung durch die Kaiserlichen, als der Rat sich nach Glückstadt abgesetzt hatte, und die Bürgerschaft ihrem Schicksal überlassen worden war, waren sie die „von der gantzen Bürgerschafft uff des königl. Herrn Amptman im nahmen ihr könich. may. schreibendt erwelte achtbürger“.347) Der Rat vermochte diese Entwicklung aber nach seiner Rückkehr alsbald zurückzuschrauben. 1632 waren es nur noch die „wegen der gemeine verordnete acht burger“.348) Diesen Achtmännern wurden in Krisenzeiten von der Bürgerschaft weitere 8 Bürger beigeordnet. Das geschah, als Anfang 1644 die Schweden die Stadt in ihre Gewalt gebracht hatten, der Rat wiederum das Weite gesucht hatte. Die 16 Männer verhandelten dann zu Krummendiek mit dem Gegner, bis die Dänen wieder in Wilster erschienen. Diese 16 Männer sind jedoch, so der Stadtsekretär im 18. Jahrhundert, „niemals ein beständiges, oder ununterbrochen fortwährendes Collegium gewesen, sondern diese Berufung der 16 Männer ist nur in ganz extraordinairen Fällen gebräuchlich gewesen.“349) Bei der Auswahl der Achtbürger hatte der Rat das entscheidende Wort, Vertreter der Bürgerschaft waren sie nur sehr bedingt. Mancher dieser Achtmänner ist in der Folgezeit selber Ratsherr geworden, sie kamen jedenfalls aus den Kreisen, die für ratsfähig erachtet wurden. Im Jahre 1683 wurde der Wahlmodus für diese Achtmänner dann schriftlich fixiert.350) Alle 2 Jahre gingen 2 ab, dafür wurden 2 neu gewählt, und zwar „bleibet desfals beym alten Gebrauch, dass bey Herren Bürgermeister und Rathe die Praesentation, bey denen Acht-Männern aber die Wahl stehte“. Im selben Jahr gab es für die Einquartierung der zum Dauerzustand gewordenen Militär-Garnison eine Regelung.351) Der Rat stellte aus seiner Mitte den Quartiersherrn, ihm beigegeben waren nunmehr 2 „Quartierbürger“.

Intakt blieb in Wilster in diesem Jahrhundert der Kriegsnöte im Wesentlichen noch das Niedergericht der Bürger. Freilich wurde diese Bürgerpflicht offensichtlich immer mehr ebenfalls als Last empfunden, obwohl es doch quartiersweise gebildet wurde. So heißt denn wohl, dass ein Bürger, „obgleich er als Gerichtsperson ordentlich angesagt worden, dennoch ungehorsamblich ausgeblieben“.352) Aber während in anderen holsteinischen Städten der Verfall schon voll einsetzte, während in Itzehoe, Rendsburg, Heiligenhafen und Oldesloe diese Niedergericht im 18. Jahrhundert vollends zu bestehen aufhörten, setzten die Niedergangserscheinungen in Wilster erst im 18. Jahrhundert ein, hat dieses Niedergericht offensichtlich bis 1867 bestanden. „Einer der Gründe dürfte für Wilster“, meint Ruth E. Mohrmann, „in der dem Wilsteraner Niedergericht verbliebenen Kriminalgerichtsbarkeit gelegen haben, die dem Niedergericht und seinen Urteilern Würde und Ansehen verlieh wie in kaum einer anderen holsteinischen Stadt.“353)

Das 16. Und 17. Jahrhundert ist auch die Zeit, in welcher der Hexenglaube seinen Höhepunkt erreichte. So hat auch die Stadt Wilster ihre zwei großen Hexenprozesse gehabt. Der Ausgang des ersten in den 20er Jahren des 17. Jahrhunderts bleibt ungewiss, weil die Kriminalgerichtsakten der betreffenden Zeit fehlen. Aus den Gerichtsprotokollen vom 29.5., 3.6. und 18.7. 1622 erfahren wir jedoch genügend, erfahren wir unter anderem auch, dass der Bildschnitzer Jürgen Heitmann d. Ältere unter anderen gegen die „Hexe“ aussagte.354) Diese, die Wilsteranerin Sile Lakemans, Frau eines Krügers, kannte sich offenbar bei Tierkrankheiten gut aus, kam wohl gerade deshalb in den Verdacht der Hexerei. Die Glückstädterin Barber Kröger sagte dort unter Tortur aus, dass Sile sie das Zaubern gelehrt habe. So kam der Prozess ins Rollen. Wir erfahren von drei peinlichen Halsgerichten, dass man einmal eine juristische Fakultät zu Rate zog, zweimal wurde standhaft leugnende Sile der Folter unterworfen. Am 18. Juli 1622 fällte das Bürgergericht den Beschluss, dass sie „erstlich zuer wasserprobe und unangesehen, sie schwemme“, was für eine Hexe sprechen würde, „oder sincke“, was dagegen spräche, „folgens“, also ohne Rücksicht auf den Ausgang dieser Wasserprobe, zuer dritten tortur geführet werde“. Die Durchführung dieser dritten und schwersten Tortur hat Sile Lakemans möglicherweise nicht überlebt. Sie war schon durch die 2. Tortur „von verstand kommen“, es war damals schon „periculum mortis zuebesorgen“ gewesen. In diesem Prozess treten Ratsmitglieder eher mäßigend auf, während sich bei den Mitgliedern des Niedergerichts sehr stark der Hexenglaube auswirkte.355) Der zweite Hexenprozess fand in den Jahren 1676/77 statt gegen die erst 15jährige Stincke Ritzers und zwei alte Frauen, die sie verleitet haben sollten.356) Auch hier zögerte der Rat. Ein Aufruhr der Bürger war die Folge, die den Rat im Rathause bedrängten. Er wandte sich darauf an den König. Dieser aber befahl, dass der Prozess den gesetzlichen Lauf nehmen möge. Trienke Ewers wurde verbrannt, die beiden anderen erhielten „ewige Landesverweisung“.357) Es war der letzte große Hexenprozess in Wilster. Anfang des 18. Jahrhunderts nahmen Hexenprozesse in Schleswig-Holstein überhaupt ein Ende.

Auch die Wilsteraner Handwerker haben den regelnden Eingriff königlicher Obrigkeit in für sie höchst erregender Form zu spüren bekommen. Im Jahre 1615 erfolgte eine gemeinschaftliche Verordnung, „kraft welcher alle schraen, gilde und zunftordnung caßiret und niedergelegt“ wurden, besser gesagt annulliert werden sollten.358) Die Erregung unter den Handwerkern war sehr groß. Eine Flut von Bitten traf bei den Landesherren ein, die alten Verhältnisse wiederherzustellen. Nun bekräftigte Christian IV. die Aufhebung der Zünfte, jedoch erließ er eine Regelung über die Niederlassung neuer Meister in den Städten,359) worauf es den Mitgliedern der Handwerksämter vor allen ankam, das heißt, praktisch waren die alten Verhältnisse innerhalb derselben wiederhergestellt. Schon im Januar 1619 erließ der Könige eine bis ins einzelne gehende Amtsordnung für Wilsters Goldschmiede.360) Christian hatte allerdings die „Unstrafbarkeit“ der Meisterstücke verlangt in seiner Anordnung über Niederlassung neuer Meister in den Städten. Dies wurde von Wilsters Rat dahingehend ausgelegt, dass er das Recht hatte, in Zukunft über diese Unstrafbarkeit zu urteilen. Der Rat hatte eine neue Einnahmequelle erschlossen. Schon 1619 tauchen im Brüchregister erstmals Meister auf, die in ihrem „meisterstück straffbahr befunden“. Die Ämter, die ihre Selbstkontrolle beeinträchtigt sahen, wandten sich an den König, der jedoch die Kontroll- und Strafgewalt des Rates voll anerkannte.361)

Andererseits hatten die Ämter, Handwerker und Krämer, den Rückhalt des Landesherrn sehr nötig. Im Landrechts war unmittelbar anschließend an die Stadt (in Verlängerung der Deichstraße) eine Konkurrenzniederlassung erstanden, die sich bis ins 16. Jahrhundert zurückverfolgen lässt, die aber immer ärgerlichere Ausmaße annahm. Eine kgl. Verfügung vom 7. August 1620 bestimmte, dass Krämer und Tuchhändler im Kirchspiel Wilster außerhalb des Stadtgebietes überhaupt nicht länger zu dulden seien, wobei allerdings diejenigen, die im Landrecht schon vorhanden seien, bleiben dürfen, es sollten nur keine neue hinzukommen dürfen.362) Die Wirkung dieser Verfügung war wohl gleich Null. Die Stadt hatte nicht das Recht, sie selbst durchzusetzen. Die Instanzen im Amt und Landrecht werden sich aber kaum sonderlich hier engagiert haben. Am 24. Juli 1646, genau zwischen 12 und 1 Uhr mittags, durfte der „offenbahliche Kayderliche Notar“ Johannes Hasse zusammen mit zwei Wilsteraner Bürgern das Landrecht dahingehend überprüfen, ob die kgl. Verfügung Beachtung gefunden habe. Was man dabei feststellte, war für die Stadt schockierend und wurde protokollarisch vom Stadtsekretär festgehalten.363) „Erstlich, dass in Jacob Brandes hauße eine offne Kraehmladen vnd auff vndt vnter den fenster, vndt für der thuer, allerhande steinern gut, Item Pflaumen, Rosinen, Reiß, Erbßen, Dobach, Heringen vdt ander gesalzen fisch, neben anderen wahren zu verkauffen, außgesetzet gewesen. Fürß andere, so ist vff Clauß Martenß fenster gsrob Rgken Brodt, Kringell xndt licht. ..“. So ging es weiter. Worauf denn der Amtmann ein neues Verbot erlassen musste, das ohne Wirkung blieb. Eine kgl. Verordnung vom 18.9.1646 bedrohte Übertreter mit 500 Rthlr. Strafe. Der König bestimmte weiter in ihr, dass „in dieser Stadt wo wenig, als außerhalb derselben, biß an den Casenorth und Duckunder auch sonsten ¼ Meil Weges rings umbher, sich Niemand unterstehen solle, ohne Vorbewust und Bewilligung des hiesigen Rahts annitzo franschen Brandtwein und frembd Bier, das Hamburger, als mit dessen Schenkung diese Stadt privative gegnädigst ausbeschieden, bey wirklichen Verlust solchen Brandtwein und Biers, und anderer unnachläßiger Straefe auszuschenken und zu verkaufen“. Doch hier wie überall kehrte sich niemand daran.364) Besonders das Beidenflether Bier erfreute sich steigender Beliebtheit. In Wilster bestand die Polizeistunde um 22 Uhr, „dass keiner im Sommer nach 10 Uhr, und im Winter nach 9 Uhr respektive sitzende Gäste haben oder sich in Wein-, Bier- und Brandtwein-Schenken aufhalten solle“. Eine solche Polizeistunde gab es im Landrechts, also in unmittelbarer Nähe, nicht, dort zechte man daher gern einfach weiter. Verordnung folgte auf Verordnung. Am 5.8. 1658 wurde die von 1646 bestätigt. Die „Eingesessenen des Kirchspiels Wilster“ sollten sich „alles Wanddt- und Seidenhandels, auch Kramer und Höherey gäntzlilch enthalten“, besonders galt dieses für Essig, Mehl, Meth, Latten und Salz. Und im Jahre 1658 zählte das Land dennoch 526 Handwerker und Gewerbetreibende, die Stadt aber nur 233 an der Zahl.

Diese Verhältnisse können nicht nur für die Wilstermarsch charakteristisch gewesen sein, waren hier allerdings besonders ausgeprägt. 1686 wurde, fast könnte man sagen, wieder einmal eine kgl. Verordnung erlassen, „dass hierführo in allen Ämtern - - in der Marsch auf eine Meile umb jede Stadt - - keine Kaufleute, Brauer, Becker, auch keine anderen Handwerker, als Grobschmiede, Rademacher, Böttger, Bauer, Schuster und Schneider mehr geduldet werden, sondern, da die übrige ihren Handel und Handthierung fortzusetzen gemeynet sind, sich in den Städten niederlassen und bürgerliche Onera mit tragen helfen sollen.“365) Aber schon am 29.11.1687 erfolgte eine Abänderung auf Vorstellung des Steinburger Amtmanns Friedrich von Ahlefeldt, der sich für seine Marschbevölkerung einsetzte und eine Regelung erwirkte, die für die Folgezeit Gültigkeit haben sollte, zugleich die durch schwierige Verkehrsverhältnisse belastete Marsch kennzeichnete.366) „Bey Winters-Zeit einfallenden tiefen Wegen und anderer Umstände halber“ wurde zu Gunsten der Marschbevölkerung bestimmt, „dass zum Behuf derjenigen, welche sich einen Vorrath (für den Winter) zu verschaffen nicht vermögen, bey einem jeglichen Kirchspiel in erwehnten Cremper- und Wilster-Marschen von Michaelis an bis Ostern, ein Brauer, ein Grob-Becker, ein Höcker, welchem letztern jedoch allein mit fetten Waren zu handeln vergönnet seyn soll, so dann, damit Mühlen, Schleusen und andere Gebäude, auf begebende Fälle unverzüglich repariret werden können, ein Zimmermann und Meister gelassen, nicht weniger denen Leinewebern so alt und gebrechlich seyn, solch ihre Hanthierung ferner auf dem Lande fortzusetzen, verstattet werden.“ Alle anderen Handwerker aber hätten in die Stadt zu ziehen (was auch nicht befolgt wurde, wie sich zeigen sollte). Barbiere der Städte aber werden „bey Verlust ihrer Privilegien“ angehalten, auch bei schlechten Wegeverhältnissen für die Fürsorge von „Bresthafte und Patienten“ durch „tüchtige Gesellen“ zu sorgen.

Im Jahre 1696 entschied der König in dem jahrhundertalten Konflikt der Stadt Wilster mit der Stadt Itzehoe, besser über die Handhabung von dessen „Störbaumgerechtigkeit“, hier wieder auf dem für Wilster so wichtigen Holztransport die Stör abwärts. Der König bestimmte hier folgend: „Alles Holtz ohne Unterschied, wenn sie (d.h. die Einwohner Glückstadts, Krempes und Wilsters) von Jeden Ohrts Obrigkeit ein eidliches Attestatum produciren, dass selbiges - - zu der Einwohner eigenen Nutzung soll würklich verbrauchet, und – von dem Handwerks Mann verarbeitet, nicht aber außerhalb der Stadt, rohe und unverarbeitet weiter verhandelt werden, in Durchfahrt des Störbaums ungehindert passiren“ zu lassen. Zollfreies Holz durfte also nicht unverarbeitet Handelsgut etwa von Wilster aus sein, nur mit dem daraus verarbeiteten Gut durfte man dieses tun. Damit war natürlich der Kampf Wilsters gegen das Itzehoer Stapelrecht nicht zu Ende.367)

Größere Klarheit erlangen wir aus dieser Zeit auch über die Märkte in der Stadt. Anfangs, noch Ende des 14. Jahrhunderts, gab es nur einen einzigen Jahrmarktstermin, ein „forum annuum“, wie aus den Amtsrollen der Krämer im Alten Ratsbuch hervorgeht.368) Im 17. Jahrhundert haben wir dagegen ihrer zwei, wobei unklar bleibt, wann der zweite hinzugekommen ist. Der erste fand im Jahre am St. Bartholomäustage statt, am 24. August, und er wird der ältere gewesen sein, denn der heilige Bartholomäus war der Schutzpatron der Kirche. Der zweite Jahrmarkt war am Tage des hl. Dionysius (am 9. Oktober). Erwähnt ist letzterer am 24. November 1646, dann am 4. Dez. 1648 in Gerichtsakten.369) Die zu diesen Märkten kommenden auswärtigen „Wand-Schneider, Seiden-Krämer und andere Handels-Leute“ durften ab 28.8.1680 „nicht länger als vier volle Tage mit ihren Waaren anstehen und solche verkaufen“, sie sollten „den fünften Tag aber einpacken, und bei Confiscation derselben, weiter nichts feilbieten – .“370) Am 22. Mai 1680 wurden noch zwei Pferdemärkte gestattet, die stattfinden sollten am 23. Mai und am 6. Dezember. Sie sollten auf die Dauer keine größere Bedeutung gewinnen. Dann fanden die wichtigen Wochenmärkte statt, es gab ihrer 2 am Mittwoch und am Freitag, so wurden sie jedenfalls am 6. Juli 1697 festgelegt.371) Da an diesen Tagen Gottesdienst war, durfte keiner vor 10 Uhr morgens mit dem Verkauf beginnen.

Einen Wandel oder besser einen Versuch eines Wandels gab es auch in Wilsters Gildewesen, das ja nicht mehr einen religiösen Kern hatte wie bis zur Reformation, das, abgesehen vom geselligen Aspekt, dem Brandschutz durch Feuerschauen und der Feuerversicherung diente. Es gab hier neben der Großen Stadtgilde („Nyes Brandtgilde und Broderschafft“) von 1588 noch die „Mittlere Gilde“ (1590), die sich ebenfalls halten konnte, dabei dieselben Aufgaben hatte. Dazu ergab es sich, dass viele Bürger beiden Gilden angehörten. Anfangs war letztere eine „Schivengilde“ gewesen, aber seit 1615 schoss man in ihr ebenfalls nach dem „Papegoyen“. Von Gewicht war zweifelsohne, dass in der Großen Stadtgilde der Rat den bestimmenden Einfluss ausübte, während man in der Mittleren Gilde diesem zu entgehen trachtete, jedenfalls bestimmten in ihr über Aufnahme „semptliche Gildebröder“. In der Großen Stadtgilde aber sollte nach Punkt 8 „Nemandt Inn ditt gillde gelatenn und gestadiget werden, ahne Wetenn und Willen eynes Erbarn Rades“ neben Hauptmann und Geschworenen und 6 Gildebrüdern. Ein gewisser militärischer Wert darf anfangs noch nicht übersehen werden. So durfte beim „Papagoyen“-Schießen in der Großen Stadtgilde nach Punkt 3 niemand „größter und sterker Büsse gebruckenn, allse dar ne Unsernn gnedigsten Hern p. mede tho Vellde dehnenn kann“. Am 17. Mai 1692 schlug der Vorstand der Großen Stadtgilde die Vereinigung beider damals bestehenden Gilden vor, „weiln die Stadt itzo leider nicht in dem Stande, als sie vorzeiten gewesen, dass das sogenandte Millelste Gilde inskünfftige mit diesem sog. Großen Stadt-Gilde in eins möge gebracht werden.“ Bis 1695 einigte man sich auf Grund der Satzungen der Großen Stadtgilde oder „Pfingstgilde“ zur nunmehrigen Vereinigten Großen Stadtgilde. Auch diese Vereinigung blieb Stückwerk. Daneben existierte jedenfalls noch bis zu ihrer Auflösung im Jahre 1745 eine „kleine Scheiben-Gilde“.372)

Die Stadt war „itzo (1692) leider nicht in dem Stande, als sie vorzeiten gewesen“. „Wirklich ins Mark getroffen wurde die blühende Stadt durch den Dreißigjährigen Krieg, die Schwedischen Kriege und ihre vielfältigen Folgeerscheinungen. Die aufwendige und kostspielige dänische Politik der zweiten Jahrhunderthälfte ließ durch ihre gerade den Städten abgezwungenen finanziellen Leistungen nicht nur Wilster, sondern auch manch andere holsteinische Stadt verarmen und Handel und Gewerbe darniederliegen.“373) Krempe, dieser unglückseligen Festungsstadt, erging es übrigens noch schlechter; die Stadt machte 1696 konkurs und musste ihr Rathaus meistbietend veräußern.374)

Drei Kriege mit Feindinvasionen hatten den Wohlstand zerbrochen, eine ehrgeizige und dazu noch weitgehend erfolglose Politik des dänischen Staates vervollständigte den Ruin. Zweimal (1675-79 und 1684 -89) streckte der König seine Hand aus nach dem schleswigschen Anteil des Herzogs von Holstein-Gottorf; beide mal war er genötigt, seine Beute wieder herauszurücken, da er die falschen Verbündete hatte. 1675-79 nahm Dänemark an einem Krieg gegen Schweden teil, wobei der Versuch gemacht wurde, Schonen und auf der anderen Seite das Fürstbistum Bremen zurückzugewinnen. Da man aber auf die falschen Verbündeten gesetzt hatte, blieb 1679 im Frieden von Fontainebeau und Lund alles beim Alten, die Schweden erhielten das Ihrige wieder. 1679 wandte sich der König gegen Hamburg, 1686 erschien er gar mit 17000 Mann vor der Stadt, konnte sie aber nicht nehmen. Auch im Herzogtum Lauenburg hatte man keinen Erfolg, es fiel vielmehr nach Aussterben des dortigen Herrschergeschlechtes an Hannover (1689). Zum Glück blieben jedenfalls Invasionen aus. Nur einmal, 1676, landeten Schweden von Stade her kurz in der Kollmarer Marsch. Es war dies jedoch nur ein kurzer Plünderungszug.375) Wichtiger waren die jetzt laufenden Besteuerungen. „Von jedem Pfluge wurden monatlich eine Kontribution von 3 Rthlr. Gezahlt.“ Die Kremper Marsch zählte 203 Pflüge, die Wilstermarsch gar 276. Im Jahre 1686 musste man, was nicht ohne Grund geschah, die Pflugzahl für die Wilstermarsch auf 235 ¾ herabsetzen.376) Und ähnlich erging es der Stadt Wilster. Bis gegen Ende des 17. Jahrhunderts scheint die Bevölkerungszahl der Stadt gegenüber dem Beginn des Jahrhunderts um etwa ein Drittel zurückgegangen zu sein. So trug dann ein königliches Dekret dem im Jahre 1682 Rechnung. Sie verringerte nämlich die Steuerlast um eben ein Drittel. Wurde die Stadt bisher auf 66 ½ Pflüge veranlagt, so waren es seitdem nur noch 44.377)

Die Stadt Wilster zählte also um diese Zeit nur noch gut 1000 Einwohner. Da „die Stadt anjetzo in einem gar schlechtem Stande“, man nur hoffen könne, dass sie „durch Gottes Seegen wiederum in Flor kommen und populeuser werden sollte“, kam es am 19. Juli 1683 zu einem Vergleich zwischen dem Rat und den Achtmännern, ohne deren „consent“ ja „in einigen der gemein betreffenden sachen nichts geschlossen werden“ konnte.378) In dem Vergleich wurde festgelegt, „bey Ihrer Königl. Majestät allerunterthänigst zu suchen, dass die Zahl des Raths, so anjetzo nur in 5 Personen bestehet, nicht weiter extendiret und mehr erwehlet werden möchten.“379) Die Obrigkeit bewilligte diese Begrenzung auf 5 Mitglieder in einem kgl. Dekret vom 29. Juli 1686.380) Auch in der Zusammensetzung des Ratsregimentes änderte sich allmählich einiges. Eine sachgemäße juristische Beratung und Vertretung wurde immer wichtiger. Fähige Stadtsekretäre sind seit dem 17. Jahrhundert kennzeichnend. So war 1601-49 Johannes Hasse „verordneter sekretaqrius der statt Wilster“. Ihm folgte 1649-68 Petrus Schele, der Sohn eines Bürgermeisters; sodann amtierte 1668-95 Joachim Schnobel, auch er zugleich „notarius publicus“, der als erster Stadtsekretär 1688 zugleich auch Ratsmitglied wurde.381) Juristen im Rat waren keineswegs unerwünscht, im Gegenteil, sie wurden immer mehr eine Notwendigkeit. Der Jurist im Rat, der dann auch Bürgermeister wurde, kein Vertreter alter wilsterscher ratsfähiger Familie, aber wegen akademischer Kompetenz doch sehr schnell ratsfähig, wurde also 1639 der „juris utriusque licentiatius“ Martinus Steinhaus, der schon 5 Jahre später, im Jahre 1644 ältester Bürgermeister wurde.382)

Am Ende dieser Kriege und Wirren reichen Zeit gab es dann doch noch einmal eine Feindinvasion und eine Befreiung durch ebenso plünderungsliebende Verbündete, im großen nordischen Krieg. Im Jahre 1699 schloss Dänemark mit einer Reihe von Staaten einen Geheimvertrag gegen Schweden, der diesen Staat vollkommen einkreiste. Als die Dänen gegen den Freund des Schwedenkönigs, den Herzog von Holstein-Gottorf, im April 1700 vorgingen, erfolgte die erste schwedische Invasion. Unter anderem drang schon im Mai ein schwedisch-hannoverianisches Heer in Holstein ein. Die Dänen verlegten ihnen aber bei Elmshorn den Weg in die Elbmarschen. Inzwischen zwang König Karl XII. von Schweden mit der Hauptmacht Dänemark zum Frieden von Travendal (18.8.1700), durch den dieses aus der Koalition ausschied. Im Jahre 1709 wandte sich das Kriegsglück, der Schwedenkönig erlitt bei Poltawa gegen die Russen eine vernichtende Niederlage. Darauf trat Dänemark erneut in den Krieg ein. Anfangs gab es auch einige Erfolge; 1711 drangen Dänen bis Wismar vor, 1712 wurde Stadt belagert und zur Übergabe gezwungen. Doch dann erschien aus Pommern der schwedische General Stenbock, schlug im Dezember 1712 die Dänen bei Gadebuschd und drang gegen Jahresende in Holstein ein, während in seinem Rücken schon Russen unter ihrem Zaren Peter dem Großen folgten. Der Schwedengeneral hatte es also eilig, aber kannte das Mittel, um das Land im Hindurchziehen schonungslos auszuplündern. Das Mittel hieß Brandschatzung. Als die Stadt Altona nicht sogleich zur vollen Zufriedenheit die horrenden Leistungen aufzubringen vermochte, wurde die Stadt am 8. Januar 1713 niedergebrannt. Und am 10. Januar schon erschien der General in den Elbmarschen.383)

Der Rat Wilsters verhielt sich auch in diesem Kriege nicht gerade rühmlich. Schon im Jahre 1700, als der Feind nur bis in die Nähe gekommen war, floh fast der gesamte Rat hinter die Festungswälle von Glückstadt und überließ die Stadt ihrem Schicksal. Über die Verfassung derselben hatte er noch am 1. Februar des Jahres dem General-Kommissariat berichtet, dass „gestalt die Bedrängniß der Bürgeschaft fast durchgehende so groß, dass auch ein Nachbar bey den andern, weil die Nahrung gahr schlecht, und hingegen alles, so zum unterhalt nötig, ganz theuer, seinen benötigten Haußraht bey der gossen verkaufen, undt also Kisten und Kasten erledigen, auch an statt des Bettes mit ein Bundt stroh vorlieb nehmen muss, dennoch aber schwerlich die abgifften“, um die es natürlich dem Kommissariat angesichts des heraufziehenden Krieges ging, „ertragen, und das truckene Brodt mit Weib und Kindern dabey übrig haben kann, wie diese Woche einige Junge Bürger in Eydt genommen, und acht derselben nur einer gewesen, der dem Secretario seine 2 Schilling Schreibgebühr“, auf die dieser als Notar Anspruch hatte, „erlegen können“. Am 8.Mai des Jahres bot der König den „Ausschuß“ auf. Es seien „in den Städten und Ambten an staht des Ausschusses von jeden dreyen Pflügen ein tüchtiger, untadelhaffter wehrbarer Mann mit einem guten Boy-rock, Huet, nötiger unter Montierung und Seitengewehr versehen“ zu stellen, oder, worauf man wohl schon vorher spekulierte, „an staht dessen –20 Rthler. –gefordert werden“sollen. Flehentlich bat die Stadt am 18.5.1700 „allergnädigst zu allen Zeiten“ vom Ausschuss „verschont, auch anstaht dessen niemals einige Gelder“ aufbringen zu müssen. In einem Bittgesuch aus dem Jahre an den König heißt es, dass „auch die bemittelst gewesene Bürger bey nacht schlaffender Zeit davon gehen, undt nichts alß die sehr verfallene Häußer und viele schülden hinterlaßen, theils durch die so schwere Einquartierung sich auß der Stadt machen, undt vor derselben Steinburgischer Ambtsjurisdiction“, im Landrecht also, das keine Einquartierung hat, „sich niederlaßen, wodurch dann die übrige Bürger schafft, so auß schlichten Handtwercksleuten und taglöhnern, auch alten erlaßenen Soldaten bestehet, die fast nichts anders haben, alß was sie zu ihren höchstnötigen unterhalt täglich kümmerlich erwerben, sehr geschwächet“ wird. Dennoch forderte der kommandierende General am 13. Juni das Aufgebot nach Uetersen „auffs Lengste in zweyemahl vier und zwanzig Stunden a dato zur gemeinen Landes defension“. Der Frieden von Travendal machte der Kriegsnot damals ein Ende. Aber es folgte Einquartierung, dass „5 bis 6 Soldaten in machem Hause einquartiert“ waren. Und im Oktober 1700 erfolgte die militärische „Exekution“, das heißt das Militär holte nicht geleistetes, da ja die Stadt die „Ausschußgelder“, nämlich 484 Rthlr., nicht bezahlt hatte.384)

Im Jahre 1712, ein Jahr bevor General Stenbock erschien, kam die Pest. Der Staat war jedoch damals schon nicht mehr ganz hilflos gegen eine solche Seuche. Der König ließ die Städte durch Militär abriegeln. Auch der Rat der Stadt gebot am 15.8.1712, „dass bei itzigen gefährlichen läufften einem jededen bey harter Straffe verboten seyn solle, sich keineswegs nach Itzehoe, oder andere verdächtige Ohrter zu begeben, auch keinen Umbgang mit ihnen zu haben, vielweniger Sie zu beherbergen noch einiges Guth von dorten her einzunehmen.“ Stadtsekretär J. G. Ploen, eine der Hauptquellen für das 18. Jahrhundert, berichtet 1782 über die Pest: „Ao 1712 ist auch in hiesiger Stadt die Pest eingerissen, woran jedoch – nicht über 25 Personen gestorben. Wie nachgehends, nachdem die Pest aufgehört, zu Angang des Jahres 1713 mit der Räucherung und Reinigung der inficirten Häuser hieselben verfahren worden.“ Erhalten ist auch eine Abrechnung eines Dr. med. J. H. Kieserling aus dem Jahre 1722 an die kgl. Regierung, weil er „auf ordre des gewesenen Hl. General-Kriegs-Commissarie von Platen“ zur ärztlichen Versorgung „der Pest Behaffteten Kranken, welche Ao. 1712 in und vor der Stadt Wilster verleget waren“ eingesetzt worden war, wofür ihm „Monahtlich Versprochen 20 Rthlr.“ Neben ihm waren zur selben Aufgabe eingesetzt worden die beiden Wilsterschen „Chirurgen Christian Harmenß und Matthias Low“. Dabei war wiederum Krieg. Die Stadt hatte Getreide (Roggen und Hafer) zu liefern und selber anzutransportieren, was Schwierigkeiten bereitete, da sie bezeichnenderweise weder Korn noch Fuhrwerk in nennenswertem Umfange besaß. Juni 1712 wurden sämtliche Wilstersche Schiffe zum Transport von „Korn, Vivres und anderen Sachen“ beschlagnahmt. Im Juli desselben Jahres waren 44 Bauernwagen zum Transport von Artillerie von Friedrichsort nach Itzehoe zu stellen. Im November wurden Ever für das Übersetzen von Kavallerie und Infanterie über die Elbe eingesetzt. Dabei besaß Wilster an Wasserfahrzeugen damals nur noch 3 Schiffe zu 13 bis 14 „Lasten“ und „8 große Kahnen“. 9 Wilsteraner Schiffer haben damals „Würcklich in Königl. Dienst gestanden.“386)

Am 10. Januar 1713 näherten sich die Schweden, während sich die Dänen in die Festung Glückstadt zurückzogen. Noch am selben Tage erfolgte von Krempe aus durch einen Oberst von Bassewitz die Androhung der Brandschatzung. „Bei Vermeidung harter militärischer execution und der Verbrennung ihrer Häuser“ hätte die Stadt zu liefern „so viel victualien an Brot, Speck, Butter, Käse, Fleisch und Bier, alß immer aufzubringen stehet“ nach Itzehoe. General Stenbock hatte noch am 30. Dez. aus der Umgebung von Lübeck angeordnet, innerhalb von 8 Tagen habe die Stadt Wilster zu liefern für jeden der (einst) 66 ½ Pflüge: 80 Rthlr., weiter 120 Pfund Brot, 120 Pfund Fleisch, 60 Kannen Bier, 30 Pfund Butter, eventuell dafür Speck und 7 ½ Kannen Grütze und Erbsen. Der Gesamtbetrag dieses „Stenbockschen universals“ betrug 5320 Rthlr.. Oberst von Bassewitz drohte schärfer und erschien dann am 13. Januar mit seinem Dragonerregiment selber in der Stadt, aus der wie immer bisher Bürgermeister und Rat entflohen waren. Das wirkte. Die Brandschatzung musste am 18. Januar den Schweden nach Meldorf nachgeliefert werden. Die Kosten, die der Stadt durch den schwedischen Durchzug erstanden waren, legte diese im Juli 1713 dem Kriegskommissar von Platen vor. Es waren, bei 153 Bürgern, welche die Stadt damals noch zählte, für Einquartierung 2580 Mark lübisch, als Brandschatzung 80 Rthlr. Je (einstigen) Pflug, zusammen 15960 Mark, eine „discretion“ (Schmiergeld) an General Stenbock (hier „Graf Steinbrock“ benannt) 700 Mark und an Oberst von Bassewitz noch einmal 600 Mark, alles mit „einer excorte Reuter“ nach Meldorf zu 87 Mark, Verwüstungen durch die abziehenden Schweden 120 Mark. Das ergab 20247 Mark lübisch. (Die Abrechnung vom zurückgekehrten Rat am 7. Mai belief sich auf 19045 Mark lüb.).387)

Die Schweden hatten es eilig, denn nun nahten die „Moskowiter“ des Zaren Peters des Großen als Befreier. Vor ihnen hatte man eine besonders große Furcht. Dem russischen General Bauer leistete man daher, damit diese „Moskowiter“ die Stadt mit Einquartierung verschonten, 900 Mark, weiter 264 Mark für Heu, dann am 17. Januar 44 t Hafer, 528 Pfund Fleisch und 880 Pfund Brot. So zogen die Russen weiter. Und dann kam die eigene Regierung. Kriegskommissar von Platen forderte am 23. Januar pro Pflug 40 Brote, am 24. Januar pro Pflug 160-170 Pfund reines Fleisch und 4 t Roggen (oder entsprechendes) und 4 t Gerste oder Hafer.388)

Der General Stenbock zog sich vor seinen dänisch-russisch-sächsischen Gegnern in die Festung Tönning zurück, wurde in ihr eingeschlossen und am 16. Mai 1713 zur Kapitulation zu Oldensworth gezwungen. Der Krieg dauerte noch bis 1720. Die Einquartierungslasten waren hoch und drückend. Besonders das „Fünsche geworbene Regiment zu Fuß“, das mit 16 Offz., 535 Mann und 66 Pferden
(5 Kompanien) und dem Regimentsstab mit 6 Offz., 7 „Knechte“, 4 „Hautbois“ (Spielleute), 1 Wagenmeister und 16 Pferden in der Stadt lag, führte sich übel auf. „Die Klagen der Bürger über dieses Regiment füllen beinahe ein ganzes Buch“.389)

Im Jahre 1720 wurde Frieden zu Frederiksborg geschlossen. In ihm wurde dem än. König freie Bahn gegeben, den schleswigschen Besitz der Herzoge von Holstein-Gottorf endlich doch zu annektieren. Durch die „Erbhuldigung“ am 3./4. September 1721 wurde hier der Gottorfer Anteil mit dem königlichen Anteil vereinigt. Weniger wurde an der Elbe erreicht. Zwar verlor der Gegner Schweden endlich wieder das Fürstentum Bremen mit Stade. Aber nicht der dänische König gewann das Gebiet, sondern der Kurfürst von Hannover. Die Niederelbe blieb Grenze, trennte nun Holstein von der „hannöverschen Seite“. Eine Vormachtstellung des dänischen Gesamtstaates zu beiden Seiten der Elbe gab es niemals wieder. Keine gute Möglichkeit für ein erneutes Aufblühen Wilsters.

Das 17. Jahrhundert wurde zu einem Jahrhundert größter Drangsal. Es war auch eben deshalb ein Jahrhundert tiefer Glaubensinbrunst. Die verfallende alte Kirche wurde damals allerdings noch nicht durch einen Neubau ersetzt, obwohl immer wieder daran gedacht worden ist. Schon im Jahre 1603 war der Zustand des Bauwerkes derartig, dass der Rat einen Neubau plante,390) da „das gewelb in der kirchen allhie eingefallen“, wie später darüber berichtet wurde.391) Doch man behalf sich immer wieder mit Ausbesserungen. Spätestens seit 1632 hatte die Kirche eine Turmuhr;392) 1669 kam eine Sonnenuhr hinzu.393) Reichlich für eine immer mehr verarmende Stadt erfolgten in dem Jahrhundert Stiftungen. „Schaffet recht dem armen und dem waisen unde helpet dem elenden unde nodttroftigen than recht, Reddet den geringen unde vorloseten uth der godtlosen gewalt. 82 Psalm. Anno 1585“ stand ja auch an der Vorderseite des Rathauses, womit man freilich in diesem Falle an das Recht dachte, das hier gesprochen wurde. Es waren ja individuelle Leistungen, durch welche die Versorgung der Armen gesichert wurde. Zu dem ursprünglich der Kirche vermachten Stiftungen kamen nun weitere hinzu. Die Witwe Margarethe Vincke stiftete 2500 Mark,394) Pastor Hinricus Winsen stiftete je 100 Mark für das „Gasthaus“ und den „armecasten“,395) Clauß Boltens gab 200 Mark dem Armenhaus,396) Tewes Möllers 20 Mark,397) 1645 gab der Bürgermeister Joachim Uthermark 300 Mark dem Armenhaus,398) 1646 weiter der Bürgermeister Albertus Francke (und seine Witwe)399) vermachte 400 Mark der Schule Wilster, 400 Mark armen Studenten der Stadt und 200 Mark dem Gast- und Armenhaus. Am bedeutendsten wohl war die Stiftung des Pastors Michael Boie, 1684 – 93 im Amt, Sohn eines Wilsteraner Goldschmiedemeisters, sein Großvater war schon Pastor der Stadt. Da er kinderlos starb, vermachte er 2000 Mark der Kirche Wilster, 2000 Mark den Pastoren dieses Kirchspiels, 1500 Mark den Lehrern der Stadtschule, 300 Mark dem Küster, 500 Mark waren für Beschaffung von Büchern für arme Stadtknaben gedacht, 1000 Mark galten dem Gasthaus, weitere 100 Mark für die Armenkiste, 400 Mark für Predigerwitwen und –waisen, 300 Mark schließlich galten dem Münsterdorfer Konsistorium.400)

 

 

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