Die Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) ist seit dem 25. Mai 2018 in Kraft. Personenbezogene Daten dürfen weiter verarbeitet werden, aber es gelten erweiterte Auflagen für die Verarbeitung. Werden diese Auflagen nicht eingehalten, drohen empfindliche Strafen.
Ab dem 25. Mai 2018 haben Betroffene ein vollumfängliches Auskunftsrecht zu den von ihnen verarbeiteten Daten. Die Betroffenen haben das Recht, innerhalb von 4 Wochen eine Auskunft über alle Daten zu erhalten, die der Förderverein Historische Rathäuser in Wilster e. V. über sie verarbeitet. In diesem Zusammenhang verweisen wir auf unsere Datenschutzerklärung und das Verfahrensverzeichnis.
Der Förderverein Historische Rathäuser in Wilster e. V. erhebt aufgrund seiner Vereinstätigkeit Daten der Einzelmitglieder und der Organisationen. Die Erlaubnis zum Erheben, Verarbeiten und Nutzen der Daten haben die dem Verein beigetretenen Einzelmitglieder und Organisationen durch den Abschluss einer Mitgliedschaft erteilt.
Vereinsmitglieder erhalten Einladungen zur Jahreshauptversammlung und weitere Informationen über eine E-Mail durch den Vorsitzenden Holger Stamm. Wenn Sie diese Mitteilungen nicht mehr erhalten wollen, widerrufen Sie telefonisch, schriftlich oder per E-Mail beim Vorstand (Art. 7 Abs. 3 DS-GVO). Sie werden dann umgehend aus dem Verteiler entfernt.